Händlerkosten im Einzelhandel

Nicht erst seit der Corona-Pandemie wird Kartenzahlung im Einzelhandel beim Bezahlen an der Kasse immer beliebter. Trotz dessen werden Girokarte oder Kreditkarte nicht immer und überall akzeptiert. Welche Gründe das hat und mit welchen Kosten die Händler bei Kartenzahlung rechnen müssen, erklären wir in unserem Ratgeber.

Kartenzahlung – Welche Kosten trägt der Händler?

PostenErkärungKosten
Einmalkosten
EinrichtungsgebührEinrichtung Kartenlesegerät, Versandca. 25 bis 100 Euro
Kauf EC-GerätKauf Kartenlesegerätab 20 Euro
ZubehörAnschaffungskosten für evtl. Zweitgerät, Scannerindividuell
Monatliche Fixkosten
Gerätemieteje nach Anbieter, Nutzung des Gerätes, evtl. Kosten für SIM-Karte bei mobilem Gerätca. 10 bis 30 Euro
ServicegebührGewährleistung für dauerhaften Betrieb, Servicehotlines, Updatesca. 5 bis 10 Euro
Zusatzserviceszentrales Clea­ring, evtl. weitere Services wie Erstellen von Buchungslisten der Transaktionenca. 2 bis 5 Euro
Monatliche variable Kosten
TransaktionsgebührGebühren pro Kartenzahlung/Kassenschnitt5 bis 11 Cent je Tansaktion
EC-GebührGebühr für Sicherheitsabfragen der Bank / Kontodeckung, siehe Infografik)0,2 bis 0,3% des Umsatzes
Kreditkarten-DisagioAbschlag, der bei Kreditauszahlung vom Nennwert des Darlehens abgezogen wirdca. 0,89 bis 3,00 Prozent des Umsatzes
Die Kosten sind Richtwerte gängiger Anbieter. Bei Luxusausführungen können diese deutlich nach oben abweichen.

Surftipp: Zahlungsdienstleister im Vergleich

Rechenbeispiel: Welche Kosten fallen bei Kartenzahlung an?

Zahlen bitte – anhand eines Rechenbeispiels möchten wir nun zeigen, dass es durchaus erschwinglich für den Händler ist, wenn Kartenzahlung angeboten wird.

Beispiel-Szenario

Wir berechnen nun den Fall eines Einzelunternehmers mit kleinem Geschäft und zwei Angestellten, welches fünf Tage die Woche geöffnet hat. Also ca. 21 Tage im Monat. Täglich bezahlen ca. 5 Kunden mit Girocard, was demzufolge 105 Transaktionen im Monat entspricht. Durchschnittlich kauft jeder Kunde für 20 Euro ein. Das ergibt 2.100 Euro Umsatz durch Kartenzahlung pro Monat)

Fixe Kosten

Unter die fixen Kosten fällt die Miete für das Kartenterminal (10 bis 30 Euro) und die Servicegebühr (5 bis 10 Euro).

Variable Kosten

Hier fallen die Transaktionskosten an (105 Transaktionen x 7 bis 11 Cent je Transaktion = 7,35 bis 11,55 Euro. Zudem fällt das Autorisierungsentgelt an (2100 Euro Umsatz x 0,18 % = 3,78 Euro). Die variablen Kosten im Monat erstecken sich insgesamt auf 11,13 bis 15,33 Euro.

Damit sind mit Gesamtkosten von ca. 30 bis 55 Euro pro Monat zu rechnen.

Fazit: Die Rechnung zeigt, dass die Kosten für den Einzelunternehmer recht überschaubar sind. Der Händler hätte also die Möglichkeit seinen Kunden Kartenzahlung anzubieten. Wichtig zu wissen: Die genauen Kosten sind individuell und abhängig von Ihrem Umsatz, der Anzahl der Transaktionen und der verwendeten Karte.

Alternative: Barzahlung kostenlos oder nicht?

Auch wenn Kunden im Einzelhandel mit Münzen und Scheinen bezahlen, entstehen wie bei der Kartenzahlung Kosten. Laut einer Studie der Deutschen Bundesbank kostet jede Barzahlung im Schnitt 0,24 Euro. Einen Überblick der Kosten finden Sie hier:

  • Geldbeschaffungskosten: Der Händler beziehungsweise ein Mitarbeiter müssen jeden Morgen das Bargeld bei der Bank holen
  • Abwicklungskosten: Scheine und Münzen müssen sortiert und gezählt, außerdem muss nach Geschäftsschluss die Kasse abgerechnet werden.
  • Kosten für Transport und Sicherung: Das eingenommene Bargeld wird entweder in einem Tresor im Laden verstaut oder zur Bank gebracht. Die Bank verlangt für die Verwaltung des Geldes Gebühren.

Das Bezahlen mit Münzen und Scheinen ist für den Händler also mit Zeitaufwand und Personalkosten verbunden. Da Banken zunehmend Standorte schließen, wird der Weg zur Bank künftig noch weiter werden. Außerdem ist davon auszugehen, dass die Gebühren für Einzahlungen und für Wechselgeld-Münzen in Zukunft steigen werden. Nicht zuletzt besteht bei der Annahme von Bargeld das Risiko, Falschgeld zu erhalten.

Ist ausschließlich Kartenzahlung legal?

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Oftmals heißt es in Supermärkten und: Bitte mit Karte bezahlen. Kontaktloses Bezahlen gilt als sicherer als Barzahlung, da der direkte Kontakt zwischen Menschen vermieden wird. Dürfen Sie als Händler oder Gastronom die Annahme von Münzen und Scheinen komplett verweigern? Tatsächlich müssen Händler in ihrem Laden kein Bargeld akzeptieren und können sich auf das im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte Prinzip der Vertragsfreiheit berufen. Demnach steht es Händlern und Kunden frei, wie sie ihren Vertrag inhaltlich gestalten und damit auch, wie sie bezahlen wollen.

Einzige Bedingung für den Händler ist, den Kunden über die Nichtannahme von Bargeld vor dem Kauf zu informieren, zum Beispiel in Form eines Hinweisschilds am Eingang oder an der Kasse. Auch bestimmte Banknoten dürfen laut Empfehlung der Europäischen Kommission abgelehnt werden, wenn der Kaufpreis in einem deutlichen Missverhältnis zur Stückelung des Geldscheins steht oder der Händler nachweislich nicht genügend Wechselgeld in der Kasse hat.

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