Bei Reiseversicherungen handelt es sich um Versicherungen, welche zusätzlich zu gesetzlichen Versicherungen abgeschlossen werden können. Oft kann man sich den Einzelabschluss dieser Versicherungen sparen, da viele Kreditkartenanbieter schon beim Abschluss der Kreditkarte viele Leistungen mit anbieten. Deswegen sollte man sich auch unbedingt vor Reiseantritt darüber informieren, welche Leistungen die eigene Kreditkarte abdeckt und welche man eventuell noch zusätzlich benötigt.
Wichtig zu beachten sind hierbei vor allem folgende Aspekte:
WER ist versichert?
In WELCHER HÖHE ist (sind) die Person(en) versichert?
WAS ist versichert?
WO, in welchen Ländern greift der Versicherungsschutz?
WIE LANGE dauert die Reise?
Auslandskrankenversicherung:
Eine Auslandskrankenversicherung deckt bei akut auftretender Krankheit oder Verletzung im Ausland die Kosten für die medizinische Versorgung ab. Beispiele hierfür sind:
ambulante Behandlungen (Arzt oder Krankenhaus)
stationäre Behandlungen im Krankenhaus
Arznei-, Verbands- und Heilmittel
Rücktransport des/der Versicherten
Überführung des/der Versicherten im Todesfall
Die gesetzliche Krankenkasse würde lediglich die Standardsätze für medizinische Behandlungen abdecken. Außerdem deckt die gesetzliche Krankenkasse nur bestimmte Länder der europäischen Union ab und ist auch in der Übernahme der Kosten beschränkt. Ein Rücktransport des Verletzten bzw. Erkrankten ist nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt.
Gerade für Familien mit Kindern ist der häufigste Grund den Urlaub abzubrechen Krankheit oder Verletzung. Auch wenn man den Urlaub mit nichts Negativem verbinden möchte, passieren kann prinzipiell immer was. Egal wie lang oder kurz der Urlaub auch sein mag oder wie alt der Reisende ist.
Reiseunfallversicherung
Eine Reiseunfallversicherung dient zur Vorsorge im Falle eines Unfalles im Urlaub. Gerade bei erhöhter Freizeitaktivität oder risikoreichen Hobbys (z.B. Ski fahren, surfen oder klettern) ist die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls deutlich erhöht.
Was kann eine Unfallversicherung abdecken?
Finanzielle Entschädigung nach Unfällen
Finanzielle Unterstützung bei Invalidität, Vollinvalidität
Finanzielle Unterstützung bei Unfalltod
Übernahme für Bergungskosten
Attention Achtung: Manchmal sind einige Sportarten und bestimmte Risikofaktoren nicht mit in der Unfallversicherung inkludiert. Zum Beispiel könnte die Unfallversicherung die Entschädigung unterlassen, wenn starker Alkoholkonsum der Auslöser für den Unfall war.
Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung deckt die entstandenen Kosten bei Nichtantritt der Reise ab, weil der/die Reisende/n aus einem speziellen Grund die Reise nicht antreten konnten. Gründe für einen Abbruch der Reise könnten z.B. Unfall, schwere Erkrankung, Tod, Schwangerschaft, unerwarteter Arbeitsplatzverlust oder Schäden am Eigentum durch Einbruch oder Naturgewalten sein.
Zu beachten ist, dass die Versicherung nur greift, wenn der Urlaub aufgrund des Versicherten abgebrochen werden muss. Das heißt, wenn im Urlaubsland ein Bürgerkrieg ausbricht oder eine Naturkatastrophe einschlägt ist der Reisende nicht gegen evtl. streikendes Personal oder Insolvenz des Reiseveranstalters geschützt.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Höhe der Selbstbeteiligung. Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil, den der Versicherte im Leistungsfall selbst zu tragen hat. Der auszuzahlende Betrag wird demzufolge um diese Summe reduziert. Es gibt auch Versicherungen ohne Selbstbeteiligung, diese können gerade bei teureren Reisen Sinn machen.
Reisegepäckversicherung
Eine Reisegepäckversicherung ist eine Absicherung gegen den Verlust des Gepäcks auf Reisen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Gepäck gestohlen wird, verloren geht oder beschädigt wird. Die Versicherungssummen lassen sich meistens anpassen, jedoch wird in der Regel der Zeitwert des Gepäcks bezahlt.
Die Reisegepäckversicherung lohnt sich besonders für Personen, die sehr teuer Dinge mit sich führen, welche auch nach Benutzung noch einen entsprechenden Zeitwert haben.
Reisekomfort-Versicherung
Eine Reisekomfortversicherung erstattet dem Reisenden die Kosten oder ermöglicht eine finanzielle Wiedergutmachung bei Unannehmlichkeiten, wie beispielweise Flugverspätung, Flugüberbuchung, Flugannullierung, aber auch bei Gepäckverspätung und verspätetem Reiseantritt durch Fremdschuld.
Mietwagenversicherung
Um den Urlaub möglichst flexibel zu gestalten buchen jährlich Millionen von Reisenden einen Mietwagen am Urlaubsort. Da es sich jedoch um ein fremdes Fahrzeug handelt, greifen nicht die Versicherungen vom eigenen Auto. Die Mietwagenversicherung kann neben dem Diebstahlschutz, auch mögliche Rückführungskosten, eine Mietwagenhaftpflicht und eine Reiserechtsschutzversicherung umfassen.