Disagio
Das Disagio bezeichnet einen Abschlag bzw. eine Gebühr, die bei der Auszahlung eines Darlehens einbehalten wird. Das Disagio gilt als ein im Voraus bezahlter Zins, durch den der Nominalzins niedrig gehalten werden kann.
Im Kreditkartenwesen setzt sich das Disagio aus diversen Gebühren, beispielsweise Transaktionsgebühren zusammen. Die Höhe des Disagios steht im Verhältnis zur Höhe des Transaktionsvolumens.
Detaillierte Konditionen zu einem eventuellen Disagio sind im jeweiligen Kreditkartenakzeptanzvertrag zwischen Händler/Dienstleister und dem Zahlungsdienstanbierter vereinbart.