Kreditkarte sperren

Für den Fall des Verlustes oder des Diebstahls der eigenen Kreditkarte, sollte die Karte umgehend gesperrt werden. Als Verlust gilt auch, wenn die Karte von einem Geldautomaten einbehalten wird: Es könnte sich um eine betrügerische Manipulation handeln. Dazu gibt es eine zentrale, kostenfreie Notfall-Nummer (+49 116116), unter der die meisten Kreditkarten umgehend gesperrt werden können.

Kreditkarte sperren - Notrufnummern-Pass downloaden

Zentrale, kostenfreie Notrufnummer +49 116 116

Rufnummern, zur Sperrung von Kreditkarten aus dem Ausland heraus

Neben der zentralen, kostenfreien Notrufnummer gibt es noch eine Reihe von kostenpflichtigen Rufnummern, über welche man auch aus dem Ausland seine Kreditkarte sperren lassen kann.

Kreditkartenanbieter Rufnummer zur Kartensperrung
Diners Club +49 69 900 150-135 / 136
MasterCard +1 636 7227 111
Visa Deutschland +1 303 967 1096

Deutschlandweite Service-Rufnummern zum Sperren von Kreditkarten

Alle Kartenanbieter aus unserem Kreditkarten-Vergleich – egal ob kostenlose Kreditkarte oder Kreditkarte ohne Schufa – haben darüber hinaus eigene deutschlandweite Service-Rufnummern, über welche Kreditkarten gesperrt werden können:

Kreditkartenanbieter Rufnummer zur Kartensperrung
American Express 069 9797 1000
Diners Club 069 900 150-135 / 136
MasterCard 0800 071 3542
Visa Deutschland 0800 811 8440

Rufnummern der einzelnen Kreditkartenanbietern

Anbieter Nummer Inland + Kosten Nummer Ausland + Kosten
ADAC (030) 2455 2255 +49 30 24 55 22 00
Advanzia Bank 0800 88 011 20 (kostenfrei) +49 345 2197 3030
American Express (069) 9797 – 1000 +49 69 9797 1000
Audi Bank Visa Card (0531) 313234 in USA:
001 800 8472911 (gebührenfrei)

alle anderen Länder:
(303) 9671096 (+ Landesvorwahl)

Barclays (040) 8 90 99 – 877 +49 40 8 90 99 – 877
B2BCard 116 116
(kostenfrei in Dtl.)
+49 116 116
(gebührenpflichtig vom Ausland)
comdirect bank 04106 708 25 00 +49 4106 708 25 00
Commerzbank 069 66 57 19 99 +49 69 66 57 19 99
Consorsbank 069 / 66 57 13 33 +49 69 / 66 57 13 33
Consors Finanz BNP Paribas 0 1 8923140 +43 1 8923140
Deutsche-Bank (069) 910-10035 +49 910-10035
Deutschland-Kreditkarte 040 600 096 422  (Mo-Fr von 9-18Uhr)
oder 116 116
+49 40 600 096 432
DKB 030 120 300 00 +49 30 120 300 00
Fidor Bank 116 116 (deutschlandweit: kostenfrei) +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50
Global MasterCard 116 116 (deutschlandweit: kostenfrei) +49 116 116 (gebührenpflichtig)
GLS 116 116 (deutschlandweit: kostenfrei) +49 116 116 (gebührenpflichtig)
Hanseatic Bank 040 600 096 422 +49 600 096 422
HVB 089 435 49 490 +49 89 435 49 490
ICS Visa World Card 0211 69 15 26 99 +49 211 69 15 26 99
ING-DiBa 069 34 22 24 +49 69 / 34 22 24
Lufthansa Miles & More 069 667 888 444 +49 69 667 888 444
MercedesCard 069 6657 1333 +49 69 66571333
neteller net+ +44 20 7526 9219 +44 20 7526 9219
Norisbank Girokarte:
(030) 310-66005

Kreditkarte:
(030) 310-66010

Girokarte:
+49 310-66005

Kreditkarte:
+49 310-66010

N26 0 307 675 8333 +49 307 675 8333
Novum Bank Extra Karte 0800-071-3542 +1-636-722-7111
Payango 116 116 +49 30 4050 4050
Paycenter 116 116 (deutschlandweit kostenfrei) +49 116 116 (gebührenpflichtig)
Postbank Girokarte:
0228 5500 5500

Kreditkarte:
069 66571333

Girokarte:
+49 228 5500 5500

Kreditkarte:
+49 69 66571333

Qonto 116 116 (deutschlandweit kostenfrei) +49 116 116 (gebührenpflichtig)
Revolut +44 20 3322 8352 +44 20 3322 8352
Santander Bank 02161 – 27 29 889 +49 2161 27 29 889
Skatbank 116 116 +49 116 116 oder +49 30 4050 4050
SupremaCard 116 116 (deutschlandweit kostenfrei) +49 116 116 (kostenpflichtig)
TARGOBANK Debitkarte: 0211 900 20 111 Kreditkarte: 0211 900 20 444 Debitkarte: +49 211 900 20 111 Kreditkarte: +49 211 900 20 444
TF Bank 0720 – 569050 +49 720 – 569050
Triodos Bank 069 7171 9191 +49 69 7171 9191
VIABUY Prepaid MasterCard 00800 48437776 +49 80048437776
Volkswagen Bank 0531 313234 oder 1 800 8472911
(gebührenfrei bei Geschäftsstelle)
+1 303 967 1096 oder in USA: 1 800 847 2911
1822direkt 0 116 116 +49 116 116
InfoSprach- und hörgeschädigte Karteninhaber können den Verlust oder Diebstahl per Fax melden. Dafür wird das entsprechende Formular an die Sperrhotline 116 116 gefaxt. Das Formular zur Sperrung für Debitkarten bzw. Sperrung für Kreditkarten stellt das Online-Portal Kartensicherheit.de zur Verfügung.

Unser Tipp: In dringlichen Notfällen wie Diebstahl, Überfall etc. erhalten Sie auch unter der Polizeirufnummer 110 die Telefonnummer der Sperrhotline des jeweilige Kreditkartenunternehmen bzw. werden von der Polizei mit der betreffenden Bank verbunden!

** Alle hier angebenen Festnetznummern sind kostenpflichtig mit den bekannten Ortstarifen bzw. aus dem Ausland, abhängig vom jeweiligen Anbieter.

Kreditkarte sperren - Notrufnummern-Pass downloaden

Schnelles Handeln ist wichtig, um die Gefahr des Missbrauchs und des damit verbundenen finanziellen Schadens zu reduzieren. Für Schäden, die im Zeitraum des Verlustes bis zur Sperrung geschehen, muss der Kreditkartenbesitzer selbst aufkommen, allerdings nur bis zu einer maximalen Summe von 50,- Euro.

Für Beträge darüber hinaus und für missbräuchliche Verwendung nach der Sperrung haftet die Bank bzw. das jeweilige Kreditinstitut. Allerdings ist es nach der Sperrung der Karte unmöglich, mit der Karte noch zu zahlen oder Geld abzuheben.

Sofern der Verlust der Karte im Zusammenhang mit einer Straftat steht, ist zusätzlich Anzeige zu erstatten. Der Zeitpunkt der Anzeige und der Name des zuständigen Beamten sind zu dokumentieren. Karteninhaber sollten sich zudem eine Abschrift der Anzeige aushändigen lassen.

Wie bezahlen nach der Kartensperrung?

Häufig genug haften Karteninhaber für missbräuchliche Verfügungen, weil eine sofortige Kartensperrung unterlassen wurde. Besonders häufig kommt dies vor, wenn der Verlust zwar bemerkt, aber darauf nicht sofort reagiert wird: Gerade im Urlaub fürchten Karteninhaber Unannehmlichkeiten durch den Verlust der Karte und „sehen zunächst lieber noch einmal im Hotel nach“. Kommt es erst Stunden später zur Sperrung, kann es zu spät sein.

Bankkunden sollten sich deshalb frühzeitig auf den möglichen Verlust einer Zahlungskarte vorbereiten und nicht zuletzt bei Auslandsreisen mehrgleisig fahren. Eine Zweitkarte für Notfälle – etwa in Form einer kostenlosen Kreditkarte oder einer Prepaid-Kreditkarte mit aufgeladenem Reserveguthaben – ist ebenso empfehlenswert wie zusätzliche Reiseschecks und etwas Bargeld.

 

Wie schnell muss der Verlust von Giro- oder Kreditkarte gemeldet werden?

Das Amtsgericht Frankfurt (Urteil vom 31.08.2021, 32 C 6169/20 (88)) entschied kürzlich, dass eine Bank nicht für unberechtigte Abhebungen haften muss, wenn der Karteninhaber den Verlust der Karte nicht unverzüglich meldet.

Gemäß § 675u BGB haftet für gewöhnlich der Zahlungsdienstleister (Bank) für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Kunde bei der Verwahrung der Geheimnummer nicht nachlässig war und den Verlust unverzüglich nach der Kenntnis meldet.

In dem Fall vor dem Frankfurter AG meldete die Kundin ihrer Bank den Verlust ihrer Debitkarte gegen 10:42 Uhr und ließ sie sogleich sperren. Später gab die Kundin schriftlich an, dass sie das Fehlen ihrer Karte bereits um 10:10 Uhr bemerkt hatte. In der Klage behauptete die Karteninhaberin jedoch, dass sie den Kartenverlust erst um 10:30 Uhr festgestellt habe. Das Problem: Um 10:15 Uhr und um 10:16 Uhr hatte bereits eine andere Person jeweils 500 Euro abgehoben.

Anhand der Transaktionsprotokolle konnte nachvollzogen werden, dass das Geld mit Originalkarte und PIN abgehoben worden war. Dadurch sah das Gericht es als möglich an, dass die Kundin ihre Geheimnummer im Portemonnaie oder sogar auf der Karte notiert hatte. Ein Verschulden ihrerseits konnte nicht ausgeschlossen werden, da nicht widerlegt werden konnte, dass die Klägerin gegen die Obliegenheit verstieß, die PIN getrennt von der Karte aufzubewahren.

Hinzukommt, dass die Kundin anhand ihrer schriftlichen Verlustanzeige einräumte, den Verlust der Karte gegen 10:10 Uhr – also vor den Abbuchungen – bemerkt zu haben. Obwohl sie ein Mobiltelefon bei sich trug, hatte sie dennoch der Bank nicht umgehend den Verlust gemeldet. Solch eine Sorgfaltspflichtverletzung schließt einen Erstattungsanspruch von unautorisierten Geldabhebungen aus.

Zwar berief sich die Kundin darauf, dass sie ihre IBAN nicht zur Hand gehabt habe, aber gemäß den allgemeinen Bedingungen der beklagten Bank ist die Nennung der IBAN keine Voraussetzung für eine Kartensperrung im Verlustfall.

Attention

Wichtig zu merken:

  • Bewahren Sie Ihre PIN immer getrennt von Ihrer Karte auf und notieren Sie keinesfalls die PIN auf der Karte!
  • Nach Feststellung eines Kartenverlusts unverzüglich die sofortige Sperrung beantragen!
  • Die IBAN ist dafür nicht zwingend nötig.

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Wie gehe ich vor, wenn ich einen Missbrauch meiner Kreditkarte festgestellt habe?

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