Gesetzliches Zahlungsmittel

Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man jenes Zahlungsmittel, das jedermann als Bezahlung einer Geldforderung akzeptieren muss. Im Eurowährungsraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel. Ausschließlich die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es emittieren. In Deutschland gelten nur auf Euro lautende Banknoten als uneingeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel. Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Niemand ist dazu verpflichtet, mehr als 50 Münzen oder Hartgeld im Wert von über 200 Euro anzunehmen.