KYC-Verfahren

KYC kommt aus dem Englischen und steht als Abkürzung für „Know-your-Customer“, übersetzt: „Kenne deinen Kunden“. Unter einem KYC-Verfahren versteht man die Prüfung der persönlichen Daten von Neukunden eines Kreditinstitutes (Identifikation des Kunden). Dazu zählt die Prüfung der persönlichen Daten sowie Geschäftsdaten, um negative Treffer wie beispielsweise auf Sanktions-, Watch- oder PEP-Listen auszuschließen oder Eigentumsverhältnisse und Firmenverflechtungen zu erkennen.

Zur Vermeidung von Wirtschaftskriminalität sowie Geldwäsche wurden internationale Mindeststandards für Due-Diligence-Prüfungen eingeführt. Die dritte EU-Geldwäsche-Richtlinie ist die rechtliche Grundlage für die Sorgfaltspflicht, welche für das KYC-Verfahren erforderlich ist.

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