Rücklastschrift

Wie der Name bereits verrät, handelt es sich bei der Rücklastschrift um eine Stornierung einer Lastschrift. Dies kann sich aus zweierlei Gründen ergeben:

Bemerkt der Kontoinhaber, dass von seinem Konto eine unrechtmäßige Buchung abgegangen ist, so hat er innerhalb einer bestimmten Frist die Möglichkeit, die Lastschrift rückgängig zu machen.

Eine Rücklastschrift kann jedoch auch zustande kommen, wenn Abbuchungen vom Konto wegen mangelnder Deckung nicht ausgeführt werden können. In diesem Fall können dem Kontoinhaber zusätzliche Gebühren entstehen.

Diese jedoch dürfen seit einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm 2008 nicht mehr beliebig hoch sein. Die Fluggesellschaft Germanwings hatte wegen einer Rücklastschrift infolge eines nicht ausreichend gedeckten Kontos Gebühren in Höhe von 50,- Euro verlangt. Dies, so entschied das Oberlandesgericht, sei nicht zulässig. Laut Verbraucherschützern ist bereits eine Gebühr von mehr als 10,- Euro nicht mehr zu rechtfertigen.

Um solchen Ärger mit Gebühren zu vermeiden, sollte jeder grundsätzlich auf eine ausreichende Deckung seines Kontos achten.