Sollzinsen
Unter Sollzins versteht man Zinsen, welche vom einem Kreditinstitut (Bank) für die Kreditvergabe an einen Kreditnehmer erhoben werden. Das heißt der Kreditnehmer muss für die Inanspruchnahme des Kredites an die Bank Zinsen zahlen.
Beispiel:
Bei einem Einkauf mit der Kreditkarte, steht dem Nutzer ein Kreditrahmen zur Verfügung. Diesen kann der Kunde bis zum Limit ausschöpfen. Am Ende des Abrechnungszeitraums erstellt das zuständige Kreditinstitut die Kreditkartenabrechnung. Letztlich ist die berechnete Kreditsumme fällig. Je nach Kreditkartentyp erfolgt die Abrechnung, wie unten in der Tabelle aufgeführt:
Kreditkartentyp | Sollzinsen | Abrechnung |
---|---|---|
Charge Cards | nein | einmal monatlich |
Debit Cards | nein | sofortige Belastung des Girokontos |
Prepaid Kreditkarten | nein | aus Guthaben auf der Kreditkarte |
Revolving Cards | ja | monatliche Teilzahlung |
Revolving Cards | nein | monatliche Komplettzahlung |
Übrigens: Der alte, aber immer noch recht häufig verwendete, Begriff für Sollzins ist Nominalzins. Seit der Verbraucherkreditrichtlinie im Juni 2010 gilt die neue Bezeichnung „Sollzins“.
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