EC-Karten bezahlen mit Unterschrift bald nicht mehr möglich?

Das Bezahlen mit Unterschrift bei EC-Karten ist nicht erst seit gestern umstritten. Nachdem es zahlreiche Verdachtsmomente gab, dass die Karten- und Kundendaten dann weitergegeben werden, tritt nun auch die EU-Kommission auf den Plan – und will eine Abschaffung des ELV bei Kartenzahlungen mit EC-Karten.

Bei den meisten Supermarktkassen ist es möglich, im EC-Cash-Verfahren oder im ELV-Verfahren (Zahlung über EC-Karte via Lastschrift) zu bezahlen. Die Händler bevorzugen das Lastschriftverfahren, da sie hierfür keine Gebühren bezahlen müssen. Dies ist beim EC-Cash jedoch anders. Hierfür müssen 0,3 Prozent der Kaufsumme als Gebühren berappt werden – welche der Handel natürlich selbst bezahlen muss.

Eine Abschaffung des teilweise umstrittenen Bezahlens mit Unterschrift bei EC-Karten wurde damit zu Preisanhebungen im Handel führen. Angesichts einer weiter steigenden Inflationsrate von mittlerweile schon 2,40 Prozent in Deutschland und weiter steigenden Strompreisen würde dies die Preisspirale noch weiter anfachen.

Zwar tritt die Bundesregierung dafür ein, dass das ELV-Verfahren bei Zahlung mit der EC-Karte erhalten bleibt, ob sie sich durchsetzen kann damit, steht auf einem anderen Blatt.

Das EC-Cash-Verfahren hat zudem den Nachteil, dass dann immer an der Kasse die Geheimnummer für die Karte eingegeben werden muss. Dies ist – verständlicherweise – nicht jedermanns Geschmack und könnte dazu führen, dass die Bürger wieder vermehrt mit Bargeld bezahlen anstatt mit EC-Karte.

Doch es gibt auch noch eine andere Möglichkeit: Die Kreditkarte. Und egal, ob herkömmliche Kreditkarte mit einem eingeräumten Kreditrahmen oder Prepaid Kreditkarte auf Guthabenbasis: beim Bezahlen mit einer Kreditkarte muss generell keine PIN eingegeben werden. Es reicht die Unterschrift des Karteninhabers. Was für die einen eher unsicher zu sein scheint, ist für die anderen die perfekte Alternative zur EC-Karte.