Kriminalität an Geldautomaten nimmt erschreckend zu

Kreditkarten sind inzwischen ein beliebtes Zahlungsmittel, doch wie sieht es eigentlich mit den Kreditkarten aus, die mit Teilzahlungsfunktion arbeiten. Führen die so genannten Revolving Kreditkarten wirklich in die Überschuldung?

Es gibt drei verschiedene Arten von Kreditkarten, die normale Kreditkarte, wo ein Mal im Monat die Abrechnung und dann gleich auch die Abbuchung des offenen Betrags vom Konto erfolgt. Eine zweite Variante ist die so genannte Prepaid Kreditkarte, bei der nur das Guthaben verwendet werden kann, das auf der Karte enthalten ist – ein Kredit über diese Kreditkarte ist nicht möglich, ein Rahmenkredit wird deshalb bei dieser Art von Karte nicht gewährt.

Die dritte Möglichkeit für eine Kreditkarte ist in den letzten Jahren in den USA sehr populär geworden, und ist mittlerweile auch zu uns gekommen, die Revolving Kreditkarte. Diese Kreditkartenvariante wird in den USA gerne als Umschuldungsmöglichkeit verwendet, wofür horrende Zinsen bezahlt werden müssen.

Die Revolving Kreditkarten sind Kreditkarten, die eine Teilzahlungsmöglichkeit bieten und für diese Möglichkeit sehr hohe Zinsen berechnen – an die 20 Prozent p.a. sind da keine Seltenheit. Diese Art Kreditkarte kann auch als eine Art Kredit auf Abruf gesehen werden, wie es auch bei Girokonto üblich ist. Bei Revolving Kreditkarten sind die Zinsen jedoch in den meisten Fällen noch höher als beim Dispo, was sich nach und nach rächt, wenn der Kreditkarteninhaber aufgrund der hohen Zinsen eines „schönen“ Tages von einer Verschuldung in einer Überschuldung landet.

Von Kreditkarten mit Teilzahlungsmöglichkeit sollte man deshalb besser absehen, wenn man nicht in wenigen Jahren im wahrsten Sinne des Wortes einen Offenbarungseid ablegen möchte. Die Revolving Kreditkarten haben mittlerweile auch den Verbraucherschutz auf den Platz gerufen. Die Justiz- und Verbraucherschutzministerin des Bundeslandes Bayern, Beate Merk, hat kürzlich im Rahmen einer Untersuchung des Verbraucherschutzministerium Bayern noch einmal deutlich gemacht: „“Besonders problematisch wird das System dann, wenn der Verbraucher mehrere Revolving Kreditkarten benutzt und die Schulden der einen Kreditkarte werden mit dem Kredit aus der nächsten begleicht.“

Bereits vor mehr als zwei Jahren haben die Bayern dazu warnende Informationen ins Netz gestellt, vor mehr als einem Jahr hat Ministerin Merk schon einmal vor dieser Art von Kreditkarten gewarnt – der Standpunkt hat sich bis heute nicht geändert: Finger wegen von Revolving Kreditkarten, wenn man nicht als „selbstkritischer Verbraucher“ damit umzugehen weiß. Doch es wird auch das Problem benannt:  „Für den Verbraucher sind „Revolving Kreditkarten“ oft nicht gleich als solche zu erkennen!“.

Deshalb unser dringender Rat: Vor Abschluss eines Vertrags über eine Kreditkarte die Konditionen genauer durchlesen – und lieber zu einer anderen Kreditkarte greifen, anstatt plötzlich einen Ratenkredit via Karte zu haben. Mit unserem Kreditkartenvergleich lassen sich gute Kreditkarten schnell finden aber auch Revolving Kreditkarten filtern. Und nicht vergessen: Die Werbung verspricht viel, aber oftmals wird es dann später richtig teuer!