EC-Karte oder Kreditkarte

Sowohl die EC-Karte als auch die Kreditkarte kann für den bargeldlosen Zahlungsverkehr genutzt werden. Bei den Karten liegt allerdings ein völlig unterschiedliches System zugrunde.

Die EC- oder Maestro-Karte kann für den bargeldlosen Zahlungsverkehr und für Bargeldabhebungen genutzt werden. Um bezahlen oder Bargeld abheben zu können, ist die Eingabe einer Geheimzahl nötig, es sei denn, es handelt sich beim Bezahlen um ein Lastschriftverfahren, für das eine Unterschrift ausreicht. Im Ausland ist der Einsatz der Maestro-Karte nur bedingt möglich. Während im europäischen Ausland die Nutzung der Maestro-Karte noch möglich ist, wird es im außereuropäischen Ausland bereits schwierig, Akzeptanzstellen zu finden.

Finanzielle Freiheit

Der finanzielle Spielraum beschränkt sich dabei auf das Guthaben, das sich auf dem Girokonto befindet, wobei die meisten Girokonten auch einen Dispositionskredit beinhalten. Hierfür fallen jedoch vergleichsweise hohe Sollzinsen an, sodass der Dispositionskredit keine dauerhafte Lösung ist. Gebühren fallen zusätzlich bei der Nutzung bankfremder Geldautomaten an.

Der Verfügungsrahmen einer Kreditkarte hingegen ist zinsfrei bis zum Datum der Abrechnung. Diese erfolgt einmal im Monat zu einem festen Datum. Die Kreditkarte eignet sich für den bargeldlosen und sicheren Zahlungsverkehr im In- und Ausland, sowie für Zahlungen bei Online-Käufen. Da die Kreditkarte dem Händler eine Zahlungsgarantie gibt, werden Bestellungen, die mit Kreditkarte gezahlt werden, wesentlich schneller bearbeitet.

Weltweite Akzeptanz von Kreditkarten

Die Karten der beiden größten Herausgeber – Visa und MasterCard – können weltweit eingesetzt werden. Weltweit gibt es – je nach Kartenherausgeber – bis zu über 28 Millionen Akzeptanzstellen und mehr als eine Million Geldautomaten, an denen mit der Kreditkarte Bargeld bezogen werden kann.

Sicherheit auch bei Verlust und Diebstahl

Einen Verlust oder Diebstahl seiner Kreditkarte sollte der Karteninhaber umgehend melden und dabei die Sperrung der Karte veranlassen. Sollte bereits ein Missbrauch stattgefunden haben, so liegt die Haftungsgrenze bei Karteninhaber bei einer Höhe von maximal 50,- Euro. Einige Anbieter verzichten sogar auf diesen Selbstbehalt, sodass der Karteninhaber überhaupt nicht haften muss.