Wer haftet bei Schäden durch Missbrauch?

Wichtig ist die regelmäßige Kontrolle der Kreditkartenabrechnungen. Entdeckt der Kreditkartenkunde darauf eine nicht autorisierte Abbuchung, muss dieser die Bank unverzüglich informieren.

Diebstahl oder Verlust sofort melden

Ebenfalls der sofortigen Informationspflicht unterliegen Diebstahl oder der Verlust der Kreditkarte, dann wird die Karte umgehend gesperrt.

Haftung bei rechtzeitiger Meldung auf maximal 50 Euro begrenzt

Zwar haftet der Kreditkartenbesitzer nicht für den durch den Missbrauch entstandenen Schaden, Banken sind gemäß Gesetz allerdings berechtigt, für bis zur Schadensmeldung abgebuchte Beträge einen Eigenanteil in Höhe von maximal zu 50 Euro berechnen.

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Barclaycard verzichtet sogar ganz auf die Geltendmachung irgendwelcher Leistungen und übernimmt alle Schäden in voller Höhe.

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Grobe Fahrlässigkeit

In Fällen, in der der Kreditkartenbesitzer in betrügerischer Absicht und grob fahrlässig handelt, kann der Schadenersatz natürlich über die vertraglich vereinbarte Haftungsbeschränkung hinausgehen. Die Höhe der verschuldensunabhängigen Haftung finden Kunden in den Kreditkartenbedingungen, ggf. kann ein Wechsel des Anbieters sinnvoll sein.

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