VideoIdent- löst PostIdent-Verfahren ab!

Kreditkartenantrag per VideoIdent
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Die ersten Banken, die das VideoIdent-Verfahren für ihre Kunden eingeführt haben, sind die DKB Bank, die ING-DiBa, die comdirect Bank und die SWK Bank. Parallel begann auch das Online-Kreditvergleichsportal Smava das VideoIdent-Verfahren einzuführen. Allen Kreditinstituten ist eines gemeinsam: Sie besetzen mit der Möglichkeit zum VideoIdent eine Vorreiterrolle zur Konkurrenz. Es ist zu vermuten, dass in naher Zukunft weitere Kreditinstitute und andere Institutionen folgen werden.

Wozu ein Ident-Verfahren?

Da der Abschluss von Finanzprodukten vermehrt online erfolgt, besteht für die Banken die Verpflichtung ihre Neukunden zu einer Identitätsprüfung aufzufordern. Nur damit kann der Antrag auf ein Finanzprodukt erfolgreich beendet werden. Ohne eine solche Identitätsprüfung sind in der Regel Beantragungen einer Kreditkarte, eines Girokontos, die Bewilligung von Krediten etc. nicht möglich.

Der Anbieter bzw. die Bank macht die Kunden darauf aufmerksam, dass eine Identifizierung der eigenen Person mit dem PostIdent-Formular in einer deutschen Postfiliale von Nöten wird. Zu den Formularen der Antragsstrecke stellt der Anbieter den Coupon zum PostIdent-Verfahrens zum Download und Ausdruck zur Verfügung. Das PostIdent-Verfahren verstand sich bisher als eine der bequemsten Lösungen zur Gewährleistung der Auflagen des Geldwäschegesetzes (GwG). Das PostIdent-Verfahren ist auch als unpersönliche Legitimationsprüfung bekannt.

Das PostIdent-Verfahren in einer deutschen Postfiliale

PostIdent-Verfahren
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Für Neukunden bedeutete das PostIdent-Verfahren jedoch stets den Weg zur Deutschen Post. In der Regel handelt es sich um das PostIdent Basic – eine für den Antragsteller kostenlose Legitimationsprüfung durch einen Mitarbeiter der Post. Die Kosten für diesen Vorgang werden zwischen der Deutschen Post AG und dem Vertragspartner abgerechnet.

Basic-Variante

Mit dieser Variante der Identitätsprüfung geht die Bank ein Vertragsverhältnis mit der Deutschen Post ein. Der vom Unternehmen erstellte PostIdent-Coupon ist mit einer individuell festgelegten Referenznummer für eine firmeninterne Zuordnung versehen. Mit der Abgabe des Formulars reicht der Kunde seinen Personalausweis bzw. Pass zur Vorlage ein und bestätigt die Angaben mit seiner Unterschrift.

Info

Die restlichen Angelegenheiten werden von der Post übernommen: Kundenunterlagen werden an die entsprechende Bank versendet, die Einlieferung ist erleichtert und somit ist eine schnelle Rücksendung der Identifikationsformulare unproblematisch möglich. Das Verfahren erhöht zudem die Sicherheit vor Betrug oder Fälschung. Ein bisher als unproblematisch geltendes Legitimationsverfahren.

Kunden soll nun aber der Weg zur Deutschen Post erspart bleiben. Bequem wird er zukünftig vom heimischen Schreibtisch das Legitimationsverfahren per VideoIdent durchführen können. 

Das VideoIdent-Verfahren

Neue Wege suchen die Banken und das nicht mehr gemeinsam mit der Deutschen Post. Neukunden, die weiterhin online Finanzprodukte erwerben möchten, haben inzwischen bei einigen Banken die Möglichkeit sich über das VideoIdent-Verfahren zu legitimieren. Das soll sehr viel schneller und noch unkomplizierter ablaufen. Dabei tritt eine neuer Partner bei den Banken auf die Bildfläche: Das Unternehmen IDnow. Es kommt mit einem Video-Chat-Programm daher, welches die Schnittstelle zwischen Kunden und Bank während des VideoIdent-Verfahrens darstellt. Dieses Unternehmen erfüllt mit seiner Software sogar bereits alle Auflagen der BaFin zur Fernidentifizierung und stürmt bereits den deutschen Markt. Ein Unternehmen mit einer ähnlichen Software ist vexcash.

Was bedeutet VideoIdent-Verfahren?

Der stetige Rückgang von Bankfilialen ist einer der wesentlichen Gründe für die Optimierung von Ident-Verfahren. Ein Gedanke bei der Einführung des VideoIdent-Verfahrens ist auch deutschen Kunden, die im Ausland leben, die Möglichkeit einzuräumen Finanzprodukte bei deutschen Kreditinstituten zu erwerben. Da ihnen die Möglichkeit eine Deutsche Postfiliale aufzusuchen nicht gegeben ist. Direkt vom Computer mit den entsprechenden Geräten ist nicht nur für deutsche Kunden im Ausland eine selbstständige Legitimation per VideoIdent möglich, sondern natürlich auch für Interessenten in Deutschland.   

Welche Geräte bzw. technischen Voraussetzungen benötigt das VideoIdent-Verfahren

Es gehört nicht viel zu einem VideoIdent-Verfahren. Vielmehr bedarf es einer technischen Ausstattung, die bereits in fast jedem deutschen Haushalt zur Standardausstattung zählt. Antragsteller benötigen lediglich

  • einen Computer, ein Tablet oder ein Smartphone
  • für alle Geräte benötigt es eine (integrierte) Webcam sowie
  • das zur Verfügung stehende Internet. 

Nicht zu vergessen natürlich muss auch der entsprechende Mitarbeiter der Bank, der als zweite Person am VideoIdent-Verfahren beteiligt ist, zur Verfügung stehen. In der Regel erfolgt dafür eine Terminabsprache.  

Anträge für Finanzprodukte per VideoIdent-Verfahren?

VideoIdent-Verfahren
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Die Antragstellung erfolgt nach wie vor online, d.h. alle Antragsunterlagen werden online ausgefüllt und abgesendet. Eine Postversendung der Formulare bzw. eine Originalunterschrift sind bei diesem Verfahren nicht mehr notwendig. Antragsteller müssen nur beachten, dass an der richtigen Stelle Häkchen und Kreuze gesetzt werden. Nach Beendigung der Antragsstrecke und der Übermittlung des Antrages kann das VideoIdent-Verfahren starten. 

Regelung durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Regelung BaFin
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Rechtsbestimmungen zum VideoIdent-Verfahren werden durch die BaFin geregelt (Fernidentifizierung nach § 6 Abs. 2 Nr. des GwG). Diese hat ihre Erlaubnis zur Nutzung des VideoIdent bereits ausgesprochen.  Da bei einem VideoIdent-Verfahren erhöhte Sicherheitsbedenken auftreten, setzt das BMF im § 6 Abs. 2 Nr. 2 GwG („nicht persönlich anwesend“) Voraussetzungen für das VideoIdent-Verfahren mittels Fernidentifizierung fest. Die Vorschriften haben den Hintergrund eine „persönliche Anwesenheit“ bei der Fernidentifizierung zu beschreiben.

Info

Diese „persönliche Anwesenheit“ im VideoIdent-Verfahren wird wie folgt beschrieben: „[…] wenn die am Identifizierungsverfahren Beteiligten zwar nicht physisch, aber im Rahmen einer Videoübertragung visuell wahrnehmbar sind sowie gleichzeitig eine sprachliche Kontaktaufnahme möglich ist und in diesem Zusammenhang eine Überprüfung der Identität des Vertragspartners anhand eines Identifikationsdokumentes […]“ stattfindet, ist von der persönlichen Anwesenheit des Antragstellers auszugehen. (BaFin Rundschreiben 1/2014 (GW) Verdachtsmeldung nach §§11, 14 GwG, http://www.bafin.de/)

Daneben gelten ebenso Festlegungen für die im Prozess beteiligten Angestellten. Für eine derartige Identifizierung mit Video müssen die Mitarbeiter entsprechend geschult und weiter- bzw. ausgebildet sein. Der Mitarbeiter befindet sich zum Zeitpunkt des VideoIdent mit einem Antragsteller in einem separaten, abgeschlossenen Raum, der mit einer Zugangskontrolle ausgestattet ist. Während der Videoübertragung muss der Bankmitarbeiter zu Beweiszwecken diverse Screenshots bzw. Fotos zu machen, u. a. Aufnahmen mit dem Antragsteller sowie dessen zur Ausweisdokument. Die Screenshots müssen Vorder- und Rückseite des Identifikationsnachweises deutlich erkennbar machen. Der Antragsteller muss seine vollständige Seriennummer des Ausweisdokumentes mitteilen. Aus Sicherheitsgründen wird auch das Gespräch zwischen Antragsteller und Mitarbeiter akustisch aufgezeichnet.

Tipp

Achtung bei den Ausweisdokumenten     

Personendaten (Name, Geburtsdatum etc.) werden der Kontrolle durch ein Web ID-System unterzogen oder von einem Bankangestellten überprüft. Dieser Vorgang macht das VideoIdent recht sicher. Die Möglichkeit unter falschen Personenangaben ein Finanzprodukt erwerben zu können, ist damit so gut wie ausgeschlossen.

Daher müssen die Ausweisdokumente auch über die optischen Sicherheitsmerkmale (holografische Bilder) verfügen um zugelassen zu werden zum VideoIdent-Verfahren. Die Ausweisdokumente werden vor der Kamera vom Antragsteller vertikal und horizontal gekippt. Daneben muss sich der Mitarbeiter natürlich davon überzeugen, dass kein Betrugsversuch unternommen wird wie extra aufgeklebtes Passbild oder falsche Laminierung.

Mit TAN ist Video-Identifizierung abgeschlossen     

Zum Ende des Identifizierungsprozesses erhält der Antragsteller vom identifizierenden Mitarbeiter der Bank per SMS oder Email eine eigens zu diesem Anlass zentral generierte TAN übermittelt. Diese hat er unmittelbar nach Erhalt online einzugeben und elektronisch an den Bankmitarbeiter zu übersenden. Wurde die TAN erfolgreich systemseitig abgeglichen, kann das VideoIdent-Verfahren als beendet betrachtet werden.