Flugpreise müssen transparent sein

Flugportale, Online-Reisebüros und Fluggesellschaften buhlen mit immer günstigeren Angeboten um die Gunst des Kunden. Die Konkurrenz ist groß. Doch was den Kunden bei einem Buchungsversuch erwartet, ist ein Ozean aus Versicherungsleistungen, Hotel- und Mietwagenpaketen und … versteckten Zusatzkosten. Die Anbieter sind da recht kreativ – und der versprochene Preis obsolet.

Das hat nun ein Ende: Flugpreise müssen bei Buchung klar erkennbar sein. Das hat der Europäische Gerichtshof im Januar 2015 beschlossen. Versteckte Kosten wie Steuern, Kerosinzuschlag und sonstige Gebühren dürfen nicht bis zum finalen Check-out im Verborgenen bleiben. Alle Kosten, also der komplette Flugpreis, muss von Beginn an für den Kunden nachvollziehbar sein.

Eigentlich existiert schon längst eine EU-Verordnung, die vorschreibt, dass Flugpreise immer »all inclusive« kommuniziert werden müssen.

Seit dem 15. Januar gilt nun, dass schon beim »Lockangebot«, also dem Erstkontakt zwischen Kunde und Offerte, der endgültige Flugpreis im Angebot der Website stehen muss.

Info

2008 reichten Verbraucherschützer Klage gegen Air Berlin ein. Die Fluggesellschaft mit Stammflughafen Berlin-Tegel hatte Zusatzsteuern und Kerosinzuschlag verschwiegen.

Viele Fluggesellschaften sind tatsächlich fair ihren Kunden gegenüber aufgestellt und pflegen die transparente Kundeninformation.

Doch was macht die Konkurrenz? Wer schon mal auf einem Flugportal nach Flügen gesucht und sich schließlich für eine Buchung entschieden hat, kennt das Verfahren und die teileweise unverschämten Methoden der Anbieter.

Die versteckten Zahlungsgebühren exekutieren quasi den scheinbar billigen Flugpreis. Daraus resultieren zum Teil abenteuerliche Beträge.

Weil oft recht exotische Zahlungsoptionen angeboten werden und der Kunde diese nicht bedienen kann, wird auf die gängigen Zahlungsmittel wie Kreditkarten eine sportliche Gebühr gerechnet. Es werden also Gebühren bloß dafür erhoben, dass der Kunde seine Zahlungspflicht erfüllen möchte. Fazit: Zahlen, weil man zahlt. Darauf muss man erst mal kommen!

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs lässt hoffen. Fluganbieter müssen mindestens einen kostenlosen Bezahlvorgang anbieten – und zwar eine gängige und zumutbare Zahlmethode.

Tipp

Nun halten sich längst nicht alle Anbieter an das BGH-Urteil. Verbraucherschützer klagen zwar weiter fleißig gegen bestimmte Anbieter, doch diese Verfahren ziehen sich. Was also tun?

Das Urteil ist rechtskräftig. Der Kunde muss die Sondergebühren für Kreditkartenzahlungen nicht akzeptieren. Der simpelste Weg ist, ganz einfach nicht zu buchen. Wenn man jetzt doch in die Kostenfalle getappt ist, warum auch immer, können einige wenige Maßnahmen zu Beginn der Buchung für Erleichterung sorgen.

Fertigen Sie Screenshots des Originalpreises an. Also von dem Angebot, dass Ihre Aufmerksamkeit weckte. Damit können Sie belegen, dass der ursprüngliche Preis günstiger ausgeschrieben war. Schreiben Sie das Unternehmen mit dem Verweis auf die Rechtslage an und fordern Sie die unzulässigen Kosten ein.

Sollte sich das Unternehmen sich nicht kooperativ zeigen, bleibt Ihnen leider nur die Klage als Alternative. Das ist nervig und anstrengend. Vor dem entscheidenden Klick sollte Ihr Blick ein letztes Mal Richtung Endpreis wandern. Schauen Sie doppelt und überprüfen Sie dreifach!

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