Nichtigkeitsklage von MasterCard wegen multilateraler Interbankenentgelte abgewiesen

Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Az: C-382/12 P)

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Die sog. multilateralen Interbankentgelte waren vielen Experten ein Dorn im Auge. Es handelt sich hierbei um Gebühren, die jeweils einem Bruchteil des mit der MasterCard-Kreditkarte getätigten Umsatzes entsprechen, und die von der ausstellenden Bank einbehalten werden. Auferlegt werden diese Kosten wiederum den teilnehmenden Händlern jeweils über das Finanzinstitut, welches die betreffende Transaktion abwickelt.

Europäische Kommission erklärt Interbankenentgelt als wettbewerbswidrig

Bereits gegen Ende des Jahres 2007 befasste sich die Europäische Kommission mit den multilateralen Interbankenentgelten und erklärte sie sich schließlich für wettbewerbswidrig. Der Hauptgrund für diese Entscheidung bestand damals darin, dass ein solches Entgelt in der Konsequenz zur Festlegung einer Mindesthöhe der Gebühren führt, die dem Händler berechnet werden. Damit stellt das Entgelt eine Beschränkung des Preiswettbewerbs zulasten der Händler dar. Zudem könne nicht nachgewiesen werden, dass die Erhebung von multilateralen Interbankenentgelten die gewünschten Effizienzsteigerungen im Handel mit sich bringen. Daher könnten sich damit auch keine wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen rechtfertigen lassen.

Somit wurde – wie bereits erwähnt – das MIF (englischsprachiges Kürzel für multilaterales Interbankenentgelt) als wettbewerbswidrig eingestuft und die MasterCard Incorporated inklusive aller Tochtergesellschaften – zum Beispiel MasterCard Europe – wurden dazu aufgefordert, die Erhebung des Entgelts innerhalb von sechs Monaten förmlich aufzuheben. MasterCard selbst antwortete auf diese Aufforderung mit einer Nichtigkeitsklage, deren Urteil sich über mehrere Jahre hinzog.

Europäisches Gericht lehnt Klage von MasterCard ab

Auch das Europäische Gericht konnte sich nicht mit der Begründung von MasterCard betreffend des multilateralen Interbankenentgelts anfreunden und wies die Nichtigkeitsklage ab. Damit bestätigte das EuG die damalige Entscheidung der Europäischen Kommission. Allerdings wollte MasterCard hier immer noch nicht einlenken. Das Unternehmen legte beim Gerichtshof entsprechende Rechtsmittel ein, um damit die Aufhebung des Urteils zu erreichen.

Zahlreiche MasterCards im Vergleich

Wie nun bekannt wurde, hat der Europäische Gerichtshof die Rechtsmittel zurückgewiesen und bestätigte somit die Entscheidung des EuG. Hier beschäftigten sich die Richter zunächst mit der Frage, ob es sich bei MasterCard um eine Unternehmensvereinigung handelt. Die Richter bejahten dies. Danach ging es um die eigentliche Entscheidung, nämlich jene, ob das MIF eine unabdingbare Voraussetzung dafür ist, dass das gesamte System am Ende funktionsfähig bleibt. Hier stellten die Richter fest, dass die Entgelte problemlos abgeschafft werden können, ohne dass das MasterCard-System in irgendeiner Weise Schaden nehmen würde.

Im weiteren Verlauf beschäftigte sich der Europäische Gerichtshof auch mit den wettbewerbswidrigen Auswirkungen der multilateralen Interbankenentgelte. Hier stellten die Richter fest, dass das Europäische Gericht zwar versäumt hätte, die Auswirkungen des MIF auf den Wettbewerb zu prüfen, dieses Versäumnis aber keine Auswirkungen auf das Urteil habe.

Fazit

Zu guter Letzt kam das höchste europäische Gericht zu der Ansicht, dass die leichten Vorteile für Händler durch die mit den Interbankenentgelten verbundenen Nachteile nicht im Geringsten aufgewogen werden könne. Daher wurde die Klage in höchster Instanz abgewiesen und MasterCard muss die Berechnung der multilateralen Interbankenentgelte zukünftig unterlassen.

Entstehung der Interchange Fee bei Kreditkartenzahlung mit MasterCard, VISA

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Ausführliche Informationen und Grafiken zum „Interbankenentgelt“ und dessen Erhebung im Kreditkartenzahlungskreislauf finden Sie in unserem Ratgeber mit dem Titel: Interbankenentgelt.