Überziehungskredit

Zwischen zwei grundsätzlichen Arten des Überziehungskredites kann unterschieden werden.

In Bezug auf Girokonten bezeichnet der Überziehungskredit den Dispositionskredit. Die Überziehungsmöglichkeit, die die Bank in diesem Fall einräumt, ist begrenzt und abhängig von der Bonität des Kunden.

Für Geschäftskunden besteht die Möglichkeit eines Kontokorrentkredits. Dieser ist laut § 488 BGB ein Darlehen innerhalb eines Girokontos. Dabei räumt das Kreditinstitut eine Überziehungsmöglichkeit ein.

Zu unterscheiden ist weiterhin zwischen einem eingeräumten und einem geduldeten Überziehungskredit.

Der eingeräumte Überziehungskredit bewegt sich im mit der Bank vereinbarten Kreditrahmen.

Der geduldete Überziehungskredit überschreitet diesen Rahmen und zieht erhöhte Zinsen nach sich. Jedoch dürfen die Zinsen nicht in kürzeren Abständen als drei Monaten belastet werden.

Geduldete Überziehungen sind sehr begrenzt. Die Bank kann zum Zweck der Deckung Rücklastschriften veranlassen oder Mahnungen senden.