Sachbezugskarten für Mitarbeiter
Sachbezugskarten sind eine der beliebtesten Möglichkeiten für deutsche Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern steuerfreie Zusatzleistungen zukommen zu lassen. Seit der Erhöhung der Freigrenze auf 50 Euro pro Monat ist dieses Instrument ein wichtiger Baustein im Employer Branding, da sie die Wertschätzung des Unternehmens im Alltag der Mitarbeiter sichtbar machen.
Auswahl an Sachbezugskarten in Deutschland
| Anbieter | Kartentyp | Besonderheiten | Anbieter |
|---|---|---|---|
| Spendit (SpenditCard) | Visa (Prepaid) | Fokus auf Regionen oder „Lieblingshändler“; sehr verbreitet bei Mittelstand & Konzernen. | |
| Edenred (City Card) | Hauseigenes Netz | Klassiker; starke regionale Vernetzung, oft als „City-Card“ für lokale Geschäfte. | |
| Pluxee (vormals Sodexo) | Visa (Prepaid) | Sehr großes Akzeptanznetz; lässt sich gut mit Essensgutscheinen kombinieren. | |
| Givve (Givve Card) | Mastercard | Hohe Flexibilität bei der PLZ-Einstellung; gute digitale Verwaltung für HR. | |
| Belonio | App & Karte | Fokus auf „Multi-Benefit“; kombiniert Karte mit digitalen Gutscheinen und Fitness. | |
| PayCenter | Mastercard | Bietet „Wunschhändler“-Optionen (z.B. nur für Supermärkte oder Tankstellen). | Zum Anbieter |
| guudcard | Mastercard | Nachhaltiger Fokus; Akzeptanz bei Bio-Läden, ÖPNV und fairen Labels. |
Der steuerliche Vorteil
Der Steuervorteil (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG):
Bis zu 50 € monatlich können steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden. Das entspricht einem Bruttowert von ca. 1.200 € pro Jahr bei herkömmlicher Versteuerung (je nach Steuersatz).
Normalerweise möchte das Finanzamt von jedem Euro, den ein Arbeitgeber auszahlt, einen Teil abhaben (Lohnsteuer und Sozialversicherung). Bei der Sachbezugskarte gibt es jedoch eine Freigrenze:
- Der Arbeitgeber kann bis zu 50 € pro Monat auf die Karte laden.
- Dieser Betrag kommt netto beim Mitarbeiter an – ohne Abzüge.
- Wichtig: Wird die Grenze auch nur um einen Cent überschritten (z. B. 50,01 €), muss der gesamte Betrag versteuert werden.
Die gesetzlichen Regeln (ZAG)
Damit das Finanzamt die Karte als „Sachbezug“ anerkennt, darf sie nicht wie Bargeld funktionieren. Seit 2022 gibt es durch das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) strenge Regeln. Die Karte muss eines dieser Kriterien erfüllen:
Regionale Beschränkung
Regional begrenzt: Sie funktioniert nur in einem bestimmten Postleitzahlengebiet (z. B. im Wohnort des Mitarbeiters).
Akzeptanzpartner-Beschränkung
Akzeptanzpartner-begrenzt: Sie funktioniert nur bei einer bestimmten Kette (z. B. nur bei einer Tankstelle oder einem Supermarkt).
Der Ablauf im Unternehmen
Der Prozess ist für die Verwaltung meist automatisiert:
- Das Unternehmen schließt einen Vertrag mit einem Anbieter (wie Spendit, Edenred oder Givve).
- Die Mitarbeiter erhalten eine physische oder virtuelle Karte.
- Jeden Monat überweist die Firma den gewählten Betrag (meist die vollen 50 €) an den Anbieter, der das Guthaben auf die Karten verteilt.
Kriterien für Ihre Auswahl
- Verwaltungsaufwand: Bietet der Anbieter eine Schnittstelle (z.B. DATEV) für die Lohnbuchhaltung an?
- Akzeptanzstellen: Können Mitarbeiter dort einkaufen, wo sie es im Alltag brauchen (Supermärkte, Tankstellen)?
- Kostenstruktur: Prüfung von monatlichen Gebühren (ca. 1–4 €), Setup-Kosten und Kartenversand.
- Zusatzmodule: Abwicklung weiterer Benefits wie Internetpauschale oder 60 € Geschenke zu persönlichen Anlässen.
Fazit
Die Einführung einer Sachbezugskarte ist ein Gewinn für beide Seiten: Der Arbeitnehmer erhält „netto mehr vom Brutto“, während der Arbeitgeber Lohnnebenkosten spart und die Mitarbeiterbindung stärkt. Achten Sie bei der Auswahl primär auf die Nutzerfreundlichkeit für Ihre Mitarbeiter und die einfache Integration in Ihre Lohnbuchhaltung.
