PayPal im Test

Was sind die Vorteile von PayPal?

PayPal, der „Bezahlfreund“, verfügt alleine in Deutschland über rund 12 Millionen aktive Mitgliedskonten. Die eBay-Tochter eines entsprechend eine der führenden E-Payment-Unternehmen am Markt. Nutzer können ihr PayPal-Konto zur Abrechnung von Online-Einkäufen oder zum Geldtransfer an Freunde verwenden. PayPal übernimmt jeweils die Abwicklung.

Vorteil: Alle Zahlungs- bzw. Transfervorgänge laufen unmittelbar, d. h. ohne Verzögerung ab. Banklaufzeiten entfallen. Inzwischen startet PayPal außerdem erste Schritte aus dem Netz heraus. So kooperiert das Unternehmen aktuell mit dem Startup Orderbird und bietet in ausgewählten Restaurants, Cafés und für Einzelhändler eine mPayment-Lösung. Noch ist dies beschränkt auf Pilotprojekte. Die Anzahl der Nutzer von PayPal lässt allerdings die Erwartung entstehen, dass sich das mobile Bezahlmodell hier künftig stark entwickeln kann. Im Online-Segment ist PayPal längst einer der großen Player.

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Die Vorteile von PayPal

  • Schnell und einfach online zahlen
  • Bankkonto und Kreditkarte hinterlegbar
  • Zahlung per E-Mail und Passwort
  • In zahlreichen Online-Shops verfügbar
  • Zahlung per PayPal für Nutzer kostenlos
  • PayPal-Käuferschutz
  • Geldversand möglich
  • PayPal App für Android, iOS und Windows
  • PayPal QR-Shopping und mPayment-Start
  • Ratenzahlung (wenn vom Händler angeboten)

Alle Konditionen im Überblick

Allgemeines

Metadaten
Bezeichnung PayPal
Anbieter eBay/PayPal
Typ Online-Bezahlsystem, App + QR-Shopping App
System PayPal
Verwendung
Apps Android ab Froyo 2.2, iOs ab 6.0 (iPhone, iPad, Windows Phone 7.5 und 8
Endgeräte PC, Notebook, Smartphone, Tablet
Akzeptanz Onlineshops; mPayment Pilotprojekte in Berlin
Handel Pilotprojekte
Bargeldverfügung

Alle Gebühren im Überblick

Grundgebühren
Kartengebühr 0€
Jahresgebühr 0€ (entfällt bei einen Jahresumsatz von,…)
Jahresumsatz
Mahnungsgebühr 0€
Ersatzgebühr
Aufladung
Aufladegebühren 0€
Aufladung per Banküberweisung 0€
Aufladung per Gutschein 0€
Aufladung per Sofortüberweisung
Weitere Auflademöglichkeiten
Bezahlung
Kontaktlose Zahlung
Nutzung in Fremdwährung
Überweisung
Rücklastschrift
Lastschrift
Geldübertragung von Kunde zu Kunde möglich, Zahlungsempfang: 1,9% + 0,35€ (+ ggf. Fremdwährungsgebühren)

Wo lässt sich mit PayPal zahlen?

Vorwiegend wird PayPal natürlich im Internet genutzt. Die Anzahl der Online-Shops mit PayPal-Option ist sehr hoch (z. B. eBay, Galeria Kaufhof, Conrad, Saturn etc.) und die Abwicklung einfach. Unterwegs im Handel ist PayPal derzeit nur mittels QR-Shopping App sowie als Check-In-Zahlungsmittel in einigen Restaurants in Berlin nutzbar. Künftig soll dieses Konzept (sofern erfolgversprechend) ausgebaut werden.

Die Zahlungsabwicklung via PayPal ist kostenlos. 

Wer steckt hinter PayPal?

PayPal ist ein US-Unternehmen und eine Tochtergesellschaft von eBay, dem größten Online-Auktionshändler. Unter der Marke PayPal betreibt eBay seinen Online-Bezahldienst. PayPal besitzt weltweit rund 230 Millionen Mitgliedskonten in 193 Nationen. 

Welche Gebühren gibt es bei PayPal?

Einkaufen und zahlen im Internet ist mit PayPal in der Regel kostenfrei – ausgenommen Geldsendungen in anderen Währungen. Als hinterlegte Zahlungsquellen bietet PayPal unter anderem Guthaben, Lastschrift, Kreditkarte und Giropay. Das PayPal-Konto bzw. dessen Registrierung bleibt ebenfalls kostenlos. Kostenpflichtig sind hingegen Verkaufserlöse und Geldempfang. Bei Zahlungsempfängen sind 1,90% + 0,35€ zu zahlen (gilt primär für Beträge in Euro). Außerhalb der EU sind potentiell weitere Gebühren für die Umrechnung fällig. Die Händlerkonditionen liegen bei 1,70% + 0,35€ (5.001 – 25.000€) bzw. 1,50% + 0,35€ (über 25.000€). Alternativ gibt es individuelle Händlerkonditionen, abhängig vom Verkaufsvolumen sowie weiteren Kriterien.

Extragebühren für PayPal – BGB erlaubt Entgelte: Bei PayPal kann es zu einer SEPA-Lastschrift kommen, wenn das Konto des Kunden ausreichende Deckung aufweist. Aber das Zusatzentgelt fällt hier nicht für den Lastschrifteinzug an, sondern für die zwischengeschaltete Dienstleistung (Bonitätsprüfung). Zudem müssen bei PayPal sowohl der Zahlende als auch der Empfänger über ein PayPal-Konto verfügen. Ist dieses nicht hinreichend gedeckt, kann PayPal die Zahlungen per Lastschrift einziehen. Und auch hier trägt bisher nur der Empfänger die von PayPal erhobenen Kosten. Durch das neue BGH-Urteil dürfen die Händler nun frei wählen, ob sie diese zusätzliche Gebühr direkt an die Kunden, welche den Service nutzen, weiterreichen möchten. PayPal hatte durch eine Änderung seiner AGB Anfang 2018 genau dies verhindern wollen.

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Wie sicher ist PayPal?

Die Zahlung via PayPal an sich ist einfach und dank Passwortschutz (oder SMS-Sicherheitsschlüssel) relativ sicher. Die Bankdaten oder die Kreditkartennummer sind bei PayPal gespeichert und mittels SSL-Protokoll und 128-Bit-Schlüssel geschützt. Weiterer Pluspunkt sind die TÜV-geprüften Sicherheitsstandards sowie der persönliche Kundenservice. Kritik gibt es regelmäßig am PayPal-Käuferschutz, der zwar die Regulierung bei fehlerhaftem Versand oder sonstigen Konflikten propagiert, aber keinen Rechtsanspruch bietet. Darüber hinaus muss PayPal Erstattungen im Betrugsfall zustimmen und die Rückabwicklung ist ggf. mit Gebühren versehen.

Häufigste PayPal-Fallen und sie man sie vermeidet

Falle 1: Rücksendung von Falschsendungen ohne Beleg (Käuferfalle)

Eine der häufigsten Käuferfallen ist das Zurücksenden von Ware ohne einen entsprechenden Beleg. Denn ohne Beleg kann der Käuferschutz nicht greifen und der Kunde bleibt möglicherweise auf dem vom ihm gezahlten Betrag, jedoch ohne Ware, sitzen.

Beispiel: Ein Kunde kauft im europäischen Ausland im Wert von 2.000 Euro einen goldenen Ring mit Rubin und Diamanten. Der Verkäufer liefert jedoch nur einen silbernen Ring ohne Edelsteine. In diesem Fall kann der Käufer PayPal-Käuferschutz genießen, da der gelieferte Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht und ist somit „significantly not as described“ oder „SNAD“. Im Normalfall müsste der Dienst dem Käufer den Kaufpreis zurückerstatten. Jedoch kommt es in unserem Beispiel anders, da der Kunde einen erheblichen Fehler begeht. PayPal verlangt zunächst vom Kunden die Rücksendung der falsch gelieferten Ware auf eigene Kosten. Der Kunde sendet den silbernen Ring zwar zurück, allerdings nur per einfachem Brief. Hier greift der PayPal Käuferschutz nicht, da der Rückversand ohne „gültigem Versandbeleg“ nicht nachgewiesen werden kann.

Welche Kriterien muss ein „gültiger Versandbeleg“ erfüllen?

Unter einem „gültigen Versandbeleg“ versteht PayPal einen Beleg, auf dem folgende Punkte stehen:

    • Name des Versandunternehmens
    • Versanddatum
    • Name und Adresse des Empfängers (wie sie in den PayPal-Transaktionsdetails stehen)
    • Name und Adresse des Versenders (wie sie in den PayPal-Transaktionsdetails stehen)

Bei Versendung eines Briefes erhält der Kunde lediglich eine Portoquittung, welche bei PayPal nicht ausreicht, um den PayPal Käuferschutz zu erhalten. Außerdem muss in allen Fällen der Name des Empfängers mit dem auf der Seite „Transaktionsdetails“ angezeigtem Namen übereinstimmen.

Welche Versandbelege wären als „gültiger Versandbeleg“ geeignet?

Nicht jeder Versandbeleg garantiert einem Kunden bei PayPal den Käuferschutz. So reicht zum Beispiel ein einfacher Brief (siehe Falle 1) oder ein unversichertes DHL Päckchen (siehe Falle 3) nicht aus. Geeignete Versandbelege, welche von PayPal akzeptiert werden, sind zum Beispiel:

  • DPD
  • FedEx
  • UPS
  • Hermes
  • GLS
  • TNT
  • Deutsche Post AG / DHL
Achtung Rückversand der falsch gelieferten Ware NUR mit einem gültigen Versandbeleg!

Falle 2: Niemals gekaufte Ware über die „Geld an Freunde senden“ – Funktion bezahlen (Käuferfalle)

Die gebührenfreie Funktion „Geld an Freunde senden“ soll den PayPal-Nutzern mehr Flexibilität und Auswahl bieten. Egal ob es hierbei um das Teilen einer Restaurantrechnung, Sammeln für gemeinsame Geschenke oder das Leihen von Geldbeträgen geht, das mühsame Zusammensuchen von Bargeld oder Eintippen langer IBANs hat ein Ende.

Nur eines sollte bei der praktischen Funktion mit Vorsicht zu genießen sein, und das ist die Bezahlung gekaufter Ware mit Hilfe eben dieser Funktion. Laut PayPals Nutzungsbedingungen darf die Funktion „Geld an Freunde senden“ zum Bezahlen nicht verwendet werden. Sollte der Kunde diese Vorschrift missachten ist er nicht durch den PayPal-Käuferschutz geschützt.

Betrüger versuchen mit Hilfe verschiedener Tricks immer wieder an das Geld der Kunden zu gelangen, auch die „Geld an Freunde senden“ – Funktion bietet hierfür ein geeignetes Mittel. Ganz einfach, indem die Betrüger die Nutzer dazu auffordern die Sonderfunktion bei der Bezahlung zu verwenden, die Kunden somit nicht mehr vom Käuferschutz profitieren und die gekaufte Ware höchstwahrscheinlich niemals bei ihnen ankommt.

Falle 3: Niemals verkaufte Ware über die „Geld an Freunde senden“ – Funktion bezahlen lassen (Verkäuferfalle)

Für Verkäufer ist es auch nicht ratsam, Zahlungen über die „Geld an Freude senden“ – Funktion zu beziehen, da bei dieser Sonderfunktion weder Käufer- noch Verkäuferschutz greifen. Denn für Kauf und Verkauf ist die Funktion nicht gedacht (siehe Falle 2).

Beispiel: Eine Privatperson verkauft ein iPhone im Wert von 1000 Euro auf Ebay. Da der Verkäufer bereits einmal Opfer eines Betruges durch Käuferschutz wurde, versucht er dem diesmal zu entgehen, indem er den Interessenten (Käufer) bittet mit der „Geld an Freunde senden“ – Funktion zu bezahlen. Der Verkäufer ist in dem Wissen, dass bei dieser Funktion keine Käuferschutz-Regel greift. Der Käufer führt die Transaktion „Geld an Freunde senden“ durch und schickt die 1000 Euro an den „Freund“ den Verkäufer. Daraufhin versendet der „Ebayer“ das Paket mit dem Smartphone an eine Packstation in München, welche der Käufer ausgewählt hatte.

Kurze Zeit später informiert PayPal den Verkäufer über eine Rückbuchung des Betrages, aufgrund eines unberechtigten Kontozugriffes. Es stellt sich heraus, das der vermeintliche „Käufer“ von einem Konto einer unbeteiligten dritten Person überwiesen hat. Dieses dritte Person ist in so einem Fall geschützt und bekommt ihr Geld zurück. Im Normalfall wäre auch der Verkäufer geschützt – jedoch nicht wenn über die „Geld an Freunde senden“ – Funktion bezahlt worden ist.

Falle 4: Niemals Ware als unversichertes DHL-Päckchen versenden (Verkäuferfalle)

Auch der Verkäufer muss sich in Acht nehmen, um nicht auf einen Betrug hereinzufallen. Dieser Fall kann eintreten, wenn der Verkäufer es mit einem unehrlichen Käufer zu tun hat und dieser den Käuferschutz missbraucht. Ähnlich wie in der ersten PayPal-Falle geht es hierbei um einen „gültigen Versandbeleg“.

Beispiel: Der Verkäufer versendet die bestellte Ware per DHL Paket (unversichert) an den Kunden. Der Kunde behauptet daraufhin, dass er kein Paket erhalten habe und macht vom PayPal-Käuferschutz Gebrauch. PayPal reagiert daraufhin und nimmt dem Verkäufer die Kaufsumme wieder weg, um sie dem Kunden gutzuschreiben. Der Verkäufer fühlt sich betrogen und macht nutzt den Verkäuferschutz. Jedoch kann er keine Zahlung von PayPal erwarten, da Verkäufer nur geschützt sind, wenn sie die bezahlte Ware mit einer von PayPal akzeptierten Versandart verschicken.

Falle 5: Niemals die Ware an eine abweichende Lieferadresse versenden (Verkäuferfalle)

Auch das Versenden der Ware an eine andere Lieferadresse, als die in den PayPal Transaktionsdetails hinterlegte Empfängeradresse, kann zu unschönen Problemen führen.

Beispiel: Eine Privatperson (Verkäufer) verkauft ihre Handtasche auf Ebay Kleinanzeigen. Der potenzielle Käufer bittet darum, dass der Verkäufer diese Handtasche zu seiner Schwester versenden möge, welche einen anderen Wohnsitz hat. Der Verkäufer willigt ein. Der Käufer überweist wie abgemacht den Betrag in Höhe von 250 Euro via PayPal an den Verkäufer mit dem Verwendungszweck „250 Euro für die Schuhe“. Der Verkäufer geht bei dem falschen Betreff von einer Verwechslung aus und denkt sich nichts Böses dabei, da er ja das Geld bereits auf dem Konto gutgeschrieben bekommen hat. Nun versendet er die Ware (Handtasche) ordnungsgemäß mit einem Versandbeleg zu der Schwester des Käufers.

Kurze Zeit später fordert der Käufer seinen Käuferschutz ein, da er die Ware (Schuhe) nicht erhalten habe. Da der Käufer anstatt Schuhe, wie im Verwendungszweck eindeutig festgelegt, eine Handtasche erhalten hat, greift der Käuferschutz, da es sich um „falsche Ware“ handelt. PayPal erstattet dem Käufer seinen gezahlten Betrag zurück. Der Verkäufer versucht vergeblich das Recht auf Verkäuferschutz geltend zu machen. Denn da der Verkäufer an eine andere Adresse versendet hat, und nicht an die aus den Transaktionsdetails stammende Empfängeradresse, bleibt er auf seinem Verlust sitzen.

Falle 6: Niemals die Ware an unbekannte Personen übergeben (Verkäuferfalle)

AchtungWarnung vor Dreiecksbetrug! Geben oder versenden Sie die Ware immer an den „Original“- Käufer und nicht an Dritte. Ansonsten greift kein Verkäuferschutz.

Beispiel:Eine Studentin (S) möchte bei Ebay Kleinanzeigen einen Laptop kaufen und stößt auf das Angebot des Verkäufers B. B bietet einen neuen Laptop für 630 Euro an. Die Studentin und der Verkäufer können sich auf einen Kaufpreis von 600 Euro einigen. Was die Studentin allerdings nicht ahnt ist, dass B kein Verkäufer, sondern ein Betrüger ist. Sein Laptop-Angebot ist eine Fälschung. B möchte nämlich nur den baugleichen gebrauchten Laptop von Anbieter A kaufen, welcher wirklich exakt 600 Euro verlangt.

Nachdem B den Laptop an S „verkauft“ hat, meldet er sich im Anschluss direkt bei A und kauft diesem den Laptop ab. Der Betrüger gibt der Studentin nun die PayPal-Daten des Anbieters A und täuscht vor, dass dieser sein Bruder sei. Die Studentin überweist das Geld an A. Da der Anbieter nun sein Geld hat, will er den Laptop versenden. Da aber der Betrüger den Anbieter vorher kontaktiert, und ihm vorschlägt den Laptop abzuholen, unterlässt A den Versand. Der Betrüger fährt zum Anbieter und holt sich den Laptop, welcher von der nichtsahnenden Studentin bezahlt worden ist. Die Studentin hat nun 600 Euro bezahlt, aber keinen Laptop erhalten. Jedoch kann sie einen Käuferschutzfall einleiten und sich so das Geld zurückholen. Der Anbieter A ist somit der Geschädigte, weil er den Laptop einem Fremden übergeben hat und somit von keinem Verkäuferschutz Gebrauch machen kann.

TippVersenden Sie aussschließlich an die in den PayPal-Transaktionsdetails angegebene Ver-
sandadresse
. Für Artikel, die an eine andere Adresse versendet oder persönlich abgeholt oder ausgeliefert werden, gilt kein Verkäuferschutz.
Worauf Sie achten müssen damit der Käufer- bzw. der Verkäuferschutz von PayPal greift und Sie nicht auf Kosten sitzen bleiben
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Neuerungen beim Käuferschutz

Ende April 2019 hat PayPal bzgl. des Käuferschutzes neue Regeln eingeführt.

Hat ein Kunde Waren oder Dienstleistungen über PayPal bezahlt und die bestellte Ware kommt nicht beim Kunden an oder der gelieferte Artikel weicht stark von der Beschreibung ab, so kann der Kunde bei PayPal eine Erstattung des Kaufpreises inkl. Versandkosten beantragen.

Auch bei den Fristen gibt es Neuerungen: Bisher galt die Regel, dass ein Käufer bei Konflikt mit dem Anbieter binnen zehn Tagen auf Rückfragen von PayPal reagieren musste, ansonsten wurde der Fall durch PayPal geschlossen werden und der Antrag abgelehnt werden. PayPal hat dieses Konzept nun geändert und verzichtet künftig auf die 10-Tage-Regel, es heißt von nun an nur noch „zeitnah“. Hier kann das PayPal-Support Team Einzelfallentscheidungen treffen. Das heißt, bei einfachen Fragen kann die Frist kürzer ausfallen und bei komplizierten Fragen kann die Frist mitunter deutlich länger ausfallen.

Tipp

  1. Schnelle Antworten: Bei Beantragung vom Käuferschutz setzt PayPal eine Frist, in der der Kunde auf Rückfragen antworten muss. Diese kann kürzer sein, als die bisherigen 10 Tage.
  2. Achtung Betrug! Bei Zahlungen an Dritte sollte der Kunde stets die PayPal-Zahlungsfunktion „Artikel oder Dienstleistung bezahlen“ wählen, damit der Käuferschutz greift, bei „Geld an Freunde und Familie senden“ greift dieser nämlich NICHT.

Wie lässt sich PayPal einrichten?

Die Anmeldung bei PayPal ist kostenlos und unkompliziert. Vorausgesetzt werden nur die Kontaktdaten inklusive E-Mail-Adresse sowie eine hinterlegte Zahlungsverbindung (z. B. Bankkonto oder Kreditkarte). Das Konto lässt sich praktisch sofort verwenden. Allerdings erfolgt noch eine Verifizierung der Daten. Mit der E-Mailadresse und dem Passwort können User sich anschließend bei Bedarf einloggen bzw. Zahlungen vornehmen. Für die mobile Nutzung steht Kunden die PayPal App zur Verfügung oder eine PayPal QR-Shopping App für den schnellen Einkauf unterwegs.

Wie funktioniert die Ratenzahlung bei PayPal?

Seit Mitte 2016 können Onlineshops ihren Kunden auch Ratenzahlung mittels PayPal anbieten. Dabei muss der Käufer kein PayPal-Konto besitzen. Der Ablauf des Bezahlprozesses ist denkbar einfach: der Kunde beantragt die Ratenzahlung beim Checkout im Onlineshop. PayPal überprüft daraufhin in Echtzeit dessen Bonität. Dafür wird auf Auskunfteien wie die SCHUFA zurückgegriffen. Vom Käufer müssen dazu neben Namen und vollständiger Anschrift auch das Geburtsdatum und die Bankverbindung angegeben werden.

Nach positiver Bonitätsprüfung und Abschluss des Kaufes durch den Kunden werden die monatlichen Raten direkt vom Bankkonto des Kunden abgebucht, wobei auch Sondertilgungen oder die vorzeitige Rückzahlung des noch offenen Betrages möglich sind. Wenn der Käufer sein PayPal-Konto mit der Ratenzahlung verknüpft, kann er online auch jederzeit den noch offenen Saldo seines Zahlungsplanes einsehen.

Das System hat Vorteile für Kunden und Händler: Kunden können Waren kaufen, die sie nicht auf einmal bezahlen könnten oder möchten. Und für Händler bietet die Ratenzahlung eine gute Möglichkeit zur Neukundengewinnung. Darüber hinaus erhält der Händler sofort den gesamten Kaufpreis abzüglich der von PayPal erhobenen Gebühren für die Ratenzahlung. Das Risiko von Zahlungsverzögerungen oder -ausfällen geht somit ebenso auf PayPal über wie der komplette Prozess des Zahlungseinzugs.

Was kann die PayPal App?

Mit der PayPal App lassen sich die Zahlungen und der Geldtransfer managen. Darüber hinaus hat der Nutzer Einsicht auf seine letzten Aktivitäten, das bestehende Guthaben sowie seine Daten. Die App wird für alle gängigen Smartphone-Betriebssysteme angeboten (Android, iOS und Windows Phone). Die QR-Shopping App von PayPal enthält einen QR-Code-Leser und ermöglicht Online-Einkäufe unabhängig von den Ladenöffnungszeiten.

Zahlen und Fakten

Bankenbarometer Deutschland von EY

Laut einer Studie der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begleichen Männer am liebsten mit PayPal ihre Online-Einkäufe. Mit starken 49 Prozent, also knapp der Hälfte aller 1400 Befragten, gab die männliche Bevölkerung PayPal als liebstes Zahlungsmittel an. Bei der weiblichen Bevölkerung landete mit 45 Prozent die klassische Rechnung auf Platz 1.

Paypal beliebteste Zahlungsform bei Männern
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Aber nicht nur was die Geschlechterbetrachtung angeht ist PayPal äußerst beliebt. Auch in den Altersgruppen bis 50 Jahre schneidet PayPal, als das mit Abstand beliebteste Zahlungsmittel ab. Mit Werten bis zu 54 Prozent in der Altersgruppe 41 bis 50 Jahre liegt PayPal ganz vorne.

Paypal ist laut einer Studie der Beratungsgesellschaft EY die beliebteste Art der Zahlung beim Onlineshopping für alle Altersklasse bis 50 Jahre.
Paypal ist laut einer Studie der Beratungsgesellschaft EY die beliebteste Art der Zahlung beim Onlineshopping für alle Altersklasse bis 50 Jahre.
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