Sammelklage gegen VISA und Mastercard - Londoner Gericht prüft Rückerstattung überzogener Gebühren

Die auf Wettbewerbsrecht und Handelsrecht spezialisierte Londoner Anwaltskanzlei Harcus Parker reichte Klage gegen die beiden größten Kreditkartengesellschaften der Welt ein. Zuständig ist der Londoner Competition Appeal Tribunal (CAT), einem auf Wettbewerbsrecht spezialisierten britischen Gerichtshof. Bei der Klage handelt es sich um eine Sammelklage für europäische, hauptsächlich deutsche Einzelhändler.

Tipp

Das Wichtigste auf einen Blick:

  1. VISA und Mastercard droht Sammelklage wegen überhöhter Gebühren.
  2. Unternehmen haben EU-Verordnung bezüglich Gebührenmaximierung ignoriert.
  3. Prozess in London mit europaweiter Relevanz für den Einzelhandel.

Hintergrund des Verfahrens

Der Vorwurf gegen VISA und Mastercard lautet, in den Bereichen

  1. Gastronomie
  2. Einzelhandel
  3. Reisen
  4. Luxusgüter

überzogene sogenannte Interbankenentgelte berechnet zu haben.

Interbankenentgelte, auf Englisch Multilateral Interchange Fee (MIF), fallen an, wenn Kunden mit Firmenkreditkarten oder ausländischen Kredit- oder Debitkarten bezahlen. Diese Interbankenentgelt wurde mit der EU-Verordnung 2015/751 im Jahr 2015 auf maximal 0,3 Prozent des Umsatzes bei Kreditkartenzahlung und 0,2 Prozent bei Debitkartenzahlungen begrenzt. Zuvor wurden den Händlern, je nach Kartenemittent und Kartenart, bis zu 1,78 Prozent des Umsatzes in Rechnung gestellt.

VISA und Mastercard haben die genannte EU-Verordnung laut Harcus Parker jedoch konsequent ignoriert und den angeschlossenen Partnerunternehmen nach wie vor bis zu 1,8 Prozent berechnet. Harcus Parker vertritt bei seiner beim CAT eingereichten Klage den Standpunkt, dieses Interbankenentgelt müsse auf null Prozent reduziert werden.

Was ist das Interbankenentgelt bzw. die Interchange Fee?

Wer profitiert von der Sammelklage?

Gerade die deutschen Händler sind von Harcus Parker eingeladen, sich der Klage anzuschließen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass alle im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässigen Unternehmen von einem positiven Ausgang der Klage profitieren werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der CAT die am besten geeignete Institution ist, um Sammelklagen mit europaweiter Relevanz vorzutragen.

Eine explizite Erklärung, an der Klage teilzunehmen, betrifft nur die Unternehmen, die vor Corona einen Umsatz von mindestens 120 Millionen Euro im Jahr erwirtschafteten. Unternehmen mit geringeren Umsatzzahlen sind automatisch als Kläger in das Verfahren einbezogen, sofern sie keinen Widerspruch einlegen.

Welche Kosten fallen an?

Nach den erhöhten Gebühren, die VISA und Mastercard in Rechnung gestellt haben, müssen die Firmen, die sich der Klage anschließen, erfreulicherweise nicht mit weiteren, zusätzlich belastenden Prozesskosten rechnen.

Die Finanzierung ist durch den Prozessfinanzierer Bench Walk Advisors sichergestellt. Für den Fall des Zahlungsausfalls besteht vollständiger Versicherungsschutz für die Prozesskosten. VISA und Mastercard haben möglicherweise im wahrsten Sinne des Wortes schlechte Karten, wenn der Prozess Ende 2022 oder Anfang 2023 mit der ersten Runde der Anhörungen startet.