Sicheres Bezahlen auf Kleinanzeigen – so kaufen und verkaufen Sie sicher

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© adobestock by Andreas Prott

Auf dem Flohmarkt kann man dem Gegenüber in die Augen schauen. Auf digitalen Plattformen wie Kleinanzeigen (ehemals eBay-Kleinanzeigen) funktioniert das nicht. Um trotzdem auf der sicheren Seite zu sein, als Käufer und Verkäufer, gibt es ein paar simple Verhaltensregeln. Dabei ist es völlig unerheblich, um es um den ausrangierten Strampler des Sohnemanns, das alte Smartphone oder Möbel geht. Denn die Betrugsmaschen haben inzwischen viele Gesichter.

Generelle Tipps für den Kauf und Verkauf

Nun muss man den Teufel nicht gleich an die Wand malen. Aber Vorsicht ist und bleibt nun einmal die Mutter der Porzellankiste. Daher hier zunächst einmal generelle Tipps, worauf man beim sicheren Bezahlen auf Kleinanzeigen achten sollte.

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Tabu: E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer

Der Ratschlag, den alle Experten geben: Ausschließlich über die Nachrichten- bzw. Chat-Funktion von Kleinanzeigen zu kommunizieren. Darüber lassen sich später etwa auch zusätzliche Fotos verschicken und alle wichtigen Details zum Kauf oder Verkauf besprechen. Das heißt: Die E-Mail-Adresse und die Mobilfunknummer bleiben komplett außen vor.

Es drohen Phishing-Attacken

Warum? Weil Betrüger diese Daten nutzen könnten, um gefälschte Nachrichten samt gefälschter Absenderadresse oder -nummer zu versenden.

Beispiel: Sie kaufen Bauklötze und erhalten plötzlich eine Nachricht von der Bank oder PayPal, dass es Probleme mit der Zahlung gibt. Passend dazu folgen eine Anleitung und ein Link. Klickt man darauf, wird nach den Zugangsdaten für das Konto oder den Daten für die Kreditkarte gefragt.

Indem man – auch auf mehrmalige Nachfragen, da Täter sehr hartnäckig sein können – keine oder nur die Daten von sich preisgibt, die für die Transaktion erforderlich sind, vermeidet man solche Phishing-Angriffe. Die erfolgen längst nicht mehr nur über das E-Mail-Postfach, sondern auch per SMS oder WhatsApp.

Niemals auf unbekannte Links klicken

Für den Fall, dass man im Kontext eines Kaufs oder Verkaufs bei Kleinanzeigen eine solche Nachricht erhält: Niemals auf einen Link klicken oder den Anweisungen Folge leisten. Stattdessen ruft man die Seite der Bank oder des Zahlungsdienstleisters von Hand auf (gibt die URL also händisch ein und klickt nicht auf den Link aus der E-Mail/SMS) oder ruft gegebenenfalls beim Service an. Das spart bereits viel Ärger.

  • Weder E-Mail-Adresse noch Mobilfunknummer nennen.
  • Nicht auf Links klicken, die im Rahmen der Transaktion per E-Mail, SMS oder WhatsApp übermittelt wurden.
  • Bei vermeintlichen Zahlungsproblemen die URL der Bank oder des Anbieters von Hand eingeben.

Beste Wahl: Abholung und Barzahlung

Sind die möglichen Stolperfallen während der Verhandlungsphase umschifft und ist der Deal in trockenen Tüchern, geht es ans Bezahlen, die Abholung oder den Versand. Auch hier kann man auf die Nase fallen.

Der einfachste Weg: Abholung und Barzahlung. Als Käufer hat man die Möglichkeit, die Ware in Augenschein zu nehmen und kann bei Nichtgefallen vom Kauf zurücktreten oder bei Mängeln nachverhandeln. Für den Verkäufer hat es den Vorteil, dass er sein Geld sofort erhält.

Vertrag abschließen

Eine kleine Einschränkung gilt hier, wenn es sich um höhere Beträge, etwa für ein Auto oder hochwertige Technik handelt. In dem Fall raten Experten, stets einen Zeugen an der Seite zu haben und das Geld direkt bei der Bank oder an einem Geldautomaten einzuzahlen. Das lässt sich im Vorfeld vereinbaren und sollte für ehrliche Käufer kein Problem darstellen. Auch ein Vertrag dient der Sicherheit. Für Fahrzeuge hält unter anderem der ADAC entsprechende Unterlagen kostenfrei parat.

  • Bei größeren Beträgen: einen Zeugen an der Seite haben.
  • Höhere Summen direkt bei der Bank oder am Automaten einzahlen.
  • Vertrag aufsetzen.

Die Zahlung per PayPal

Wenn eine Abholung nicht infrage kommt, greifen viele Käufer und Verkäufer bei Kleinanzeigen auf die Dienste von PayPal zurück. Um Gebühren zu sparen, wird dann beim Bezahlvorgang „Freunde und Familie“ statt „Waren und Dienstleistungen“ angeklickt. Was viele nicht wissen: Dadurch verzichtet man auf den Käufer- und Verkäuferschutz. Deshalb ist es meist sinnvoller und sicherer, die Gebühren zu übernehmen oder zu teilen – das lässt sich problemlos über den Zahlbetrag steuern.

Schutz nur gegen Gebühr

Bei PayPal gilt: Die Gebühr für die Schutzfunktion trägt stets der Verkäufer. Berechnet werden 3,0 Prozent des Kaufpreises plus eine Pauschale von 0,39 Euro. Bei 50 Euro macht das: 1,89 Euro. Ein weiterer Aspekt bei Zahlungen per PayPal: Versichert und geschützt sind nur Verkäufe, die auf dem Versandweg zum Käufer gelangen. Bei persönlicher Abholung greift der Schutz nicht. Für den Versand gilt darüber hinaus: Das Paket oder der Brief muss mit elektronischer Sendungsverfolgung verschickt werden.

Bei PayPal: nur Versand, keine Abholung

Was passieren kann, wenn man sich nach der Bezahlung doch noch auf Abholung einigt: Obwohl der Käufer die Ware erhalten hat, kann er ein Käuferschutzverfahren einleiten. Da Sie als Verkäufer keine Sendungsverfolgung nachweisen können, werden Sie auf jeden Fall verlieren.

  • Bei Zahlung per PayPal keine Abholung nutzen.
  • Versand stets mit elektronischer Sendungsverfolgung.
  • Die Gebühren für den Schutz zahlt der Verkäufer: 3,0 Prozent + 0,39 Euro.

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„Sicher bezahlen“ von Kleinanzeigen

Der Käufer- und Verkäuferschutz von PayPal ist allerdings nur ein Schutzmechanismus, den man in Anspruch nehmen kann. Eine Alternative stellt „Sicher bezahlen“ von Kleinanzeigen dar. In dem Fall zahlt der Käufer die Kosten von 4,5 Prozent des Kaufbetrages plus einer Pauschale von 0,35 Euro. Zuständig für den Schutz zeichnet der Kleinanzeigen-Partner Partner Online Payment Platform (OPP).

Zahlung über Dienstleister

Der Vorzug dieser Variante: Es müssen keine Zahlungsdaten wie die Bankverbindung oder die PayPal-Adresse mitgeteilt werden. Die Zahlung wird über OPP abgewickelt. Auch hier gilt es, die Bedingungen zu beachten. Verkäufer müssen versichert an die bei der Abwicklung genannte Adresse verschicken. Zudem muss der Artikel dem entsprechen, was man auf Kleinanzeigen versprochen hat. Das Geld geht dann zunächst an OPP. Sobald der Empfang der Ware bestätigt wurde, zahlt der Dienstleister den Betrag aus.

Auch Käufer profitieren: Wurde der Artikel nicht verschickt oder weist Mängel auf, wird das Geld vorerst einbehalten und erst gezahlt oder zurückgebucht, wenn das Problem geklärt ist. Die Voraussetzungen sind überschaubar und sollten vorab gelesen werden. Wichtig hierbei: Dienstleistungen und virtuelle Güter genießen keinen Käuferschutz. Auch bei Abholung ist „Sicher bezahlen“ kein geeignetes Instrument.

  • Auch bei „Sicher bezahlen“ ist nur der Versandweg versichert.
  • Die Kosten zahlt der Käufer: 0,45 Prozent + 0,35 Euro.

Niemals Geld überweisen

Worauf man sich als Käufer keinesfalls einlassen sollte: Den vereinbarten Betrag per (SEPA-)Überweisung zu begleichen. Im Betrugsfall wäre das Geld verloren. Nur, wenn man sehr schnell reagiert und einen Überweisungsrückruf einleitet, hat man überhaupt eine Chance. Selbst mithilfe der Bank und über den Rechtsweg sind die Erfolgsaussichten eher gering, da die Täter oft gekaperte Konten nutzen oder Strohleute einsetzen.

  • Überweisungen können nicht zurückgeholt werden.
  • Der Rechtsweg ist schwierig und hat wenig Aussichten auf Erfolg

Probleme nach dem Kauf

Wenn sich nach dem Kauf Probleme ergeben, weil die Ware defekt ist oder gar nicht erst ankommt, gibt es mehrere Optionen. Als Käufer setzt man dem Verkäufer eine Frist und versucht, eine gütliche Einigung zu erzielen. Empfohlen wird, bei beschädigter Ware Fotos von der Sendung zu machen. Generell, auch für Verkäufer, ist es ratsam, den Chatverlauf und die gesamte Kommunikation zu sichern. Das geht ganz einfach per Screenshot.

Reagiert der Verkäufer nicht und wurde der Käuferschutz in Anspruch genommen, wendet man sich an PayPal oder „Sicher bezahlen“ und folgt deren Anweisungen möglichst zeitnah. Auf andere Nachrichten, die nach Bank-, Konto- oder Kreditkartendaten fragen, darf man auf keinen Fall eingehen. Auch beim Rückversand zählt ausschließlich das, was PayPal oder Kleinanzeigen vorgeben.

  • Frist für eine gütliche Einigung setzen.
  • Den Käuferschutz kontaktieren.
  • Stets den Vorgaben von PayPal oder Kleinanzeigen folgen.
  • Nicht auf andere Nachrichten und Nachfragen reagieren.

Sicher Schnäppchen machen

Das sind einige Tipps, mit denen man sicher bei Kleinanzeigen bezahlen kann. Dann macht es auch Spaß, zu feilschen, und darf man sich als Käufer über den einen oder anderen Schnapper freuen und als Verkäufer über das Geld im Portemonnaie.

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