Preiserhöhung bei Bonusmeilen der Lufthansa
Nach langen Jahren, in denen die Lufthansa den Gegenwert der mit den geflogenen Kilometern gesammelten Bonusmeilen unverändert gelassen hat, änderte sich das 2011 schlagartig. Mit Inkrafttreten der neuen Tarifbestimmungen am 02.01.2011 bekamen Vielflieger bei Business- und First-Class-Flügen auf einmal 15 bis 20 Prozent weniger Bonusmeilen für dieselbe Strecke.
Der eine bekommt Recht…
Ein Vielflieger klagte vor dem Landgericht Köln, da er nicht rechtzeitig vor Inkrafttreten der neuen Regelungen über diese informiert wurde, und sie mangels seiner Zustimmung auch nicht rechtsverbindlich vereinbart wären. Das Landgericht Köln urteile dazu: „…dass die Abänderung des Prämienkatalogs der Beklagten zum 03.01.2011 hinsichtlich der vom Kläger bis zu diesem Zeitpunkt gesammelten Meilen unwirksam ist und insoweit weiterhin die Tarifbestimmungen gelten, die bis zum 02.01.2011 in Kraft waren…“ (Quelle).
…der andere nicht
Ein anderer Kunde klagte vor dem Landgericht Köln, da seiner Auffassung nach die Inflationsrate im betreffenden Zeitraum nur 12,62 Prozent betragen habe, die Anpassung von Lufthansa also gegen Treu und Glauben verstieße. In seinem Fall winkten die Richter ab und urteilten unter dem Aktenzeichen 15 U 45/12, das die Anpassung nicht gegen „Treu und Glauben“ verstoße.
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