Onlineshopping mit Kreditkarte - nur noch mit starker Zwei-Faktor-Authentifizierung

Ab heute, dem 15. März 2021, ist es soweit. Beim Bezahlen mit der Kreditkarte im Internet reicht es fortan nicht mehr aus nur noch die Kartennummer, das Gültigkeitsdatum und die Prüfziffer einzugeben. Die starke Kundenauthentifizierung ist von diesem Zeitpunkt an erforderlich.

Was ist starke Kundenauthentifizierung?

Unter „starker Kundenauthentifizierung“ versteht man die Authentifizierung des Kunden unter Zuhilfenahme von mindestens zwei oder mehr Faktoren aus verschiedenen Kategorien. Die drei Faktoren setzen sich zusammen aus Wissen (PIN, Passwort etc.), Besitz (Karte etc.) und Inhärenz/ etwas das dem Besitzer persönlich oder körperlich zu eigen ist (Fingerabdruck etc.).

Die Anbieter lösen die 2-Faktor-Authentifizierung meist wie folgt: Bei einer Kreditkarten-Zahlung im Internet werden wie gewohnt die Daten abgefragt und anschließend wird eine Transaktionsnummer (TAN) auf das Handy geschickt, die zum Abschließen des Zahlungsvorganges eingegeben werden muss. Hier muss der Kunde beachten, dass nicht alle Kreditkarten für diese Zahlungsart freigeschaltet sind. Im Zweifel sollte der Kunde seine zuständige Bank kontaktieren.

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Gibt es Ausnahmen von der starken Kundenauthentifizierung?

Ja. Bei den meisten Regeln gibt es auch Ausnahmen. Ebenso ist es hier. Laut Bundesverband deutscher Banken (BdB) kann bei Zahlungen unter 30 Euro auf das zweistufige Verfahren der starken Kundenauthentifizierung verzichtet werden. Allerdings nur wenn maximal fünfmal bis zu 30 Euro im Internet bezahlt wurde und der kumulierte Betrag nicht über 150 Euro liegt. Zudem hängt die Entscheidung von der zuständigen Bank ab, wenn der Kunde z.B. häufiger beim selben Onlineshop einkauft, darf die Bank auch hier auf die wiederholte 2-Faktor-Authentifizierung verzichten.

Welche Vorteile hat die starke Kundenauthentifizierung für den Kunden?

  • Sicherheit: Kunden sind bei Missbrauch durch Dritte besser geschützt
  • Banken müssen bei Missbrauch durch Dritte, den Betrag innerhalb eines Tages zurückerstatten, nachdem sie informiert wurden
  • Haftung des Kunden liegt nur noch bei 50 Euro (anstatt vorher 150 Euro)*
  • Bei fehlgeleiteten Überweisungen sind Banken verpflichtet auf schriftliche Nachfrage nötige Informationen offenzulegen, um eine Rückerstattung zu beantragen
  • Keine Zusatzgebühren für bargeldlose Zahlungsarten wie SEPA-Überweisung oder Online-Kreditkartenzahlungen mehr
  • Hotels und Autovermieter dürfen ohne explizite Zustimmung des Verbrauchers keine Beträge auf der Kreditkarte ohne Vorankündigung mehr blocken

*Dies gilt nur wenn der Kunde nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat

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